Urteil
01.07.2008
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Eigenwerbeverbot bei Taxen unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht hat das lange umstrittene Verbot der Eigenwerbung an Taxen nun für unwirksam erklärt. Diese Einschränkung verletzt das Grundrecht der Taxiunternehmer auf freie Berufsausübung. Selbstverständlich gelten jedoch auch bei der Eigenwerbung auf dem Taxi die gesetzlichen Beschränkungen wie bei der Fremdwerbung.
Urteil des BVerwG vom 30.06.2005
3 C 24/04
NJW 2005, 3510