Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Durchbrechung der Rechtskraft bei “erschlichenem” Urteil

Durchbrechung der Rechtskraft bei “erschlichenem” Urteil

Ist gegen einen Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) kein Rechtsmittel mehr möglich, kann der Gläubiger das verbriefte Recht in Anspruch nehmen und zwar unabhängig davon, ob es ihm tatsächlich zusteht. Die Rechtskraft einer Entscheidung muss jedoch dann zurücktreten, wenn sie sittenwidrig herbeigeführt („erschlichen”) wurde.

Beruht eine Entscheidung nachweislich auf einer wahrheitswidrigen Sachverhaltsschilderung des Prozessgegners oder verfälschten Beweismitteln und wie hier insbesondere auf verfälschten Urkunden, kann dem Verurteilten trotz der Rechtskraft der Vorentscheidung ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, den er auch gerichtlich geltend machen kann.

Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2006

16 U 159/02

OLGR Frankfurt 2006, 892

ZAP EN-Nr. 659/2006

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€