Dunstabzugshaube
Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern beschloß mehrheitlich, dass es zulässig ist, Entlüftungen für Dunstabzugshauben einzubauen. Einige der Wohnungseigentümer, die überstimmt wurden, wollten die Maueröffnung sowie die zu erwartenden störenden Gerüche nicht hinnehmen.
Die Klage beim Oberlandesgericht Celle gegen die Baumaßnahmen schlug fehl. Die Richter meinten, dass die veränderte Fassade die Rechte der Eigentümer nicht wesentlich beeinträchtigen würde. Zwei Mauerbrüche befänden sich bereits in der strukturierten Klinker-Fassade unterhalb des Küchenfensters. Ein Durchbruch in der Größe eines halben Klinkersteins würde deshalb nicht ins Gewicht fallen. Außerdem ziehen Küchengerüche auch bei offenen Küchenfenster nach oben. In einem Mehrfamilienhaus müsse man damit leben.
Beschluss des Oberlandesgericht Celle vom 8. Oktober 1998. Az.: 4 W 152/98