Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Deutschkurs für Ausländer nicht absetzbar

Deutschkurs für Ausländer nicht absetzbar

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören – so der Bundesfinanzhof – in der Regel auch dann zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.

Urteil des BFH vom 15.03.2007
VI R 14/04

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