Bestätigung der Mängelfreiheit von Möbeln
Bei der Lieferung gekaufter Möbel muss der Kunde in der Regel den Empfang bestätigen. Im Kleingedruckten wird häufig die Klausel \’Ware in einwandfreiem Zustand erhalten\’ verwendet.
Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte diese von den meisten Möbelhäusern verwendete Klausel nun wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) für unwirksam. Durch diese Klausel werde der Kunde – so die Richter – unangemessen benachteiligt, da dieser insbesondere bei verpackter Ware in keiner Weise abschätzen kann, ob die gelieferten Möbelstücke unversehrt und vollständig sind.
Urteil des OLG Koblenz vom 22.09.1995
2 U 620/94
RdW Heft 6/96, Seite V