Beseitigung einer Dachterrassenpergola
Die Errichtung einer Pergola in Form eines Holzgestells mit Acryldach auf einer Dachterrasse stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar und bedarf daher der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ein einzelner Wohnungseigentümer, der durch die bauliche Veränderungüber das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigt ist, kann auch dann die Beseitigung der Anlage verlangen, wenn die Eigentümerversammlung zuvor mehrheitlich bestandskräftig beschlossen hat, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden. Ein Widerruf durch die Eigentümergemeinschaft muss somit nicht zwingend erfolgen.
Beschluss des OLG München vom 10.07.2006
34 Wx 033/06
OLGR München 2006, 774
ZAP EN-Nr. 68/2007