Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Beamtenbeförderung: „Lebensretterbonus“
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Polizist, der einem anderen das Leben gerettet hat, bei einer Beförderungsentscheidung anderen Bewerbern vorgezogen wird, auch wenn diese unstreitig fachlich besser qualifiziert sind.
Oberverwaltungsgericht Koblenz; Az.: 2 B 11403/99