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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Beamtenbeförderung: “Lebensretterbonus”

Beamtenbeförderung: “Lebensretterbonus”

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Polizist, der einem anderen das Leben gerettet hat, bei einer Beförderungsentscheidung anderen Bewerbern vorgezogen wird, auch wenn diese unstreitig fachlich besser qualifiziert sind.

Oberverwaltungsgericht Koblenz; Az.: 2 B 11403/99

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