Urteil
01.07.2008
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Baudarlehenszinsen als Werbungskosten
Wenn und soweit ein Baudarlehen tatsächlich zur Finanzierung der Herstellung des vermieteten Teils des Hauses verwendet wird, kann ein Bauherr die anfallenden Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die ausschließlich auf den vermieteten Teil des Hauses entfallenden Herstellungskosten gesondert ausgewiesen und abgerechnet werden und die Herstellungskosten auch tatsächlich mit dem Darlehen bezahlt worden sind, dessen Zinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Urteile des BFH vom 27.10.1998; IX R 44/95, 19/96 und 29/96