Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Baubehörde haftet nicht bei Kauf eines rechtswidrigen Gebäudes
Der Käufer eines bebauten Grundstücks sollte sich nicht ohne weiteres auf das Vorhandensein einer Baugenehmigung für das miterworbene Haus und dessen rechtmäßige Erstellung verlassen. Erfährt der Käufer erst später, dass es sich um einen Schwarzbau handelt, für den eine rechtskräftigeAbrissverfügung besteht, kann er dafür nicht die Baubehörde verantwortlich machen. Diese ist in der Regel nicht verpflichtet, von sich aus auf den rechtswidrigen Bebauungszustand hinzuweisen. Wegen seines Schadens muss sich der gutgläubige Erwerber daher an den Verkäufer halten.
Beschluss des OLG Hamm vom 19.09.2005
11 W 11/05
NVwZ-RR 2006, 227