Urteil
01.07.2008
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Ausschlussverfahren bei zweigliedriger GmbH
Besteht eine GmbH nur aus zwei Gesellschaftern, bedarf es für eine Ausschlussklage keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Dies ergibt sich daraus, dass dem auszuschließenden Gesellschafter bei der Beschlussfassung nach dem Gesetz kein Stimmrecht zusteht. Somit kann der Mitgesellschafter allein über die Einleitung des Ausschließungsverfahrens entscheiden.
Urteil des OLG Jena vom 05.10.2005
6 U 162/05
Pressemitteilung des OLG Thüringen