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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Asyl für Kamel?

Asyl für Kamel?

Mit einem ungewöhnlichen Fall der “Aufenthaltserlaubnis” hat sich derzeit das Verwaltungsgericht Ansbach zu befassen. Der eher kamelarme Freistaat Bayern versagte dem ersten bayerischen Kamelverein mit Sitz in Lauf bei Nürnberg die Einfuhrgenehmigung für ein aus Ägypten stammendes Kamel. Die Regierungsvertreter wiesen darauf hin, daß die Einfuhr von Tieren aus Drittländern und damit nicht der Europäischen Union zugehörig, gesetzlich nicht erlaubt sei.Auf die Frage des Richters, ob es denn unbedingt ein “Schwielensohler” aus Ägypten sein müsse und es nicht ein Kamel aus europäischen Landen wie z.B. Ungarn sein könne, entgegnete der Vereinsvertreter entrüstet, Kamele aus Ungarn seien “zu wilde Viecher”; gut zugerittene Kamele seien nur in Ägypten zu haben.Trotz der zahlreichen, mit Transparenten wie “Asyl für Schwielensohler” erschienenen Vereinsmitglieder ließ sich der Vertreter der Staatsgewalt nicht zum Einlenken bewegen. Nun muß das Gericht über das Schicksal des ägyptischen Kamels entscheiden.Nürnberger Nachrichten vom 04.08.1995, S. 15

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