Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Arbeitszimmerregelungen umgehen
Von einem interessanten nicht veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes berichtet die Zeitschrift DM in ihrer Juniausgabe.
Unabhängig davon, ob ein Steuerpflichtiger die neuen steuerlichen Anforderungen für das Arbeitszimmer erfüllt oder nicht, sind notwendige Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl und Bücherregal von der Steuer absetzbar.
Zumindest diese Gegenstände sind nach dem Urteil notwendige Arbeitsmittel, ohne die ein Bürger nicht auskommt. Ob auch Schreibtischlampe, Papierkorb, Büroschränke etc. zu dieser ‘Grundausstattung’ gehören, bleibt offen.
Urteil des BFH
VI ZR 22/96
DM Heft 6/97, Seite 131