Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anwaltskosten als Sonderausgaben

Anwaltskosten als Sonderausgaben

Ein unterhaltspflichtiger, geschiedener Ehegatte kann jährliche Unterhaltszahlungen bis zu 27.000 DM als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der geschiedene Ehegatte muß hiermit jedoch einverstanden sein, da er beim Realsplitting die zusätzlichen Einnahmen versteuern muss. Wird über die Zustimmung ein Rechtsstreit geführt, so können nach einem Urteil des hessischen Finanzgerichts auch die eigenen Anwaltskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Anwaltskosten als Sonderausgaben erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Urteil des Hessischen FG
13 K 1008/94

DM Heft 5/96, Seite 161

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€