Angehörigenkredit für Firmensanierung
Als ihr Sohn mit seiner Baufirma in eine finanzielle Krise geraten war und von der Bank keinen weiteren Kredit erhielt, sprang die Mutter ein. Sie nahm bei der Bank ein Darlehen über 100.000 Euro auf. Als Sicherheit ließ sich das Institut eine Grundschuld an ihrem Wohnhaus eintragen. Trotzder Finanzspritze war das Unternehmen nicht mehr zu retten. Die Mutter, die nur eine geringe Rente erhielt, war ebenfalls nicht in der Lage, den Kredit zurückzuführen. Die Bank betrieb wegen ihrer Darlehensforderung die Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Oberlandesgericht Bamberg keinen Erfolg.
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Die Frau konnte nicht hinreichend darlegen, dass sie durch den Kredit krass finanziell überfordert war und die beklagte Bank hiervon Kenntnis hatte. Von der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft hätte nur dann ausgegangen werden können, wenn das Geldinstitut die Frau unter Vorrang der eigenen wirtschaftlichen Interessen in eine ausweglose Schuldenfalle getrieben hätte. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt, weil die Frau über wertvollen Grundbesitz verfügte. Es lag daher in ihrem Risikobereich, ihr Vermögen ihrem Sohn zur Sanierung von dessen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Urteil des OLG Bamberg vom 08.08.2006
6 U 8/06
Pressemitteilung des OLG Bamberg