Urteil
01.07.2008
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Angebotsaufforderung keine unzulässige Fax-Werbung
Telefaxschreiben, mit denen Unternehmer aufgefordert werden, Angebote für Dienstleistungen abzugeben, stellen keine Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. In derartigen Zusendungen kann jedoch eine wettbewerbswidrige Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) vorliegen.
Das Oberlandesgericht Naumburg sieht allerdings in insgesamt acht Faxschreiben für drei Bauvorhaben, auch wenn sie unaufgefordert versandt wurden, noch keine unzumutbare Belästigung, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.
Urteil des OLG Naumburg vom 30.09.2005
10 U 33/05
JurPC Web-Dok. 97/2006
OLGR Naumburg 2006, 398