Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Angaben zur Mehrwertsteuer auf Internetseite

Angaben zur Mehrwertsteuer auf Internetseite

Die Angaben zu Umsatzsteuer und Versandkosten nach der Preisangabenverordnung (PangV) müssen sich bei der Bewerbung von Angeboten im Internetversandhandel entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den beworbenen Artikeln befinden oder der Nutzer muss jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen einschließlich der Angaben nach § 1 Abs. 2 PangV hingeführt werden.

Dies gilt auch für die vorgeschriebene Aufklärung, dass im Preis die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sind. Ein allgemeiner, für alle Angebote auf einer Bildschirmseite geltender Hinweis erfüllt die Voraussetzungen des räumlichen Zusammenhangs nicht.

Urteil des OLG Hamburg vom 24.02.2005

5 U 72/04

JurPC Web-Dok. 109/2005

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€