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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Abfindungszusage trotz „Halbwissens“ über Verfehlungen eines Vorstands

Abfindungszusage trotz „Halbwissens“ über Verfehlungen eines Vorstands

Sagt ein Unternehmen seinem ehemaligen Vorstand vorbehaltlos die Zahlung einer Abfindung zu, obwohl dieser aller Wahrscheinlichkeit nach u. a. pflichtwidrig Luxuskurzreisen auf Kosten des Unternehmens durchgeführt hat, die nicht immer dienstlich veranlasst waren, und stellen sich die Vorwürfe als zutreffend heraus, kann sich das Unternehmen nicht auf einen nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

Das Unternehmen hätte für den Fall des Nachweises der Pflichtverstöße in der Abfindungsvereinbarung einen Vorbehalt für die Abfindungszahlung vereinbaren können. Da dem Vorstand trotz des „Halbwissens“ über dessen Verfehlungen trotzdem vorbehaltlos eine Abfindung zugesagt wurde, war das Unternehmen uneingeschränkt an die Vereinbarung gebunden.

Urteil des LG München I vom 07.09.2006

5 HKO 22880/05

Pressemitteilung des LG München I

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