5-Jahres-Versicherungsverträge
Ermutigt durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 1994 und 1995 klagte ein Verbraucherschutzverein gegen eine Versicherungsgesellschaft, die Unfallversicherungen mit einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren anbot.
Der Bundesgerichtshof stellte die Interessen der Beteiligten gegenüber: Der Verbraucher hat während der Vertragsdauer ein Interesse, sich bei einem anderen ( eventuell günstigeren) Versicherungsunternehmer zu versichern. Demgegenüber sind Versicherungsunternehmen aus Wettbewerbsgründen dazu angehalten, die Verwaltungs – und Akquisitionskosten und damit die Prämien durch längere Vertragslaufzeiten möglichst gering zu halten.
Die Karlsruher Richter hielten eine Laufzeit von fünf Jahren für überschaubar und für den Versicherungsnehmer durchaus zumutbar. Die Vertragsklausel wurde demnach nicht beanstandet.
Hinweis: Betroffen von diesem Urteil sind nur Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden. Seit diesem Zeitpunkt lässt das Gesetz auch 10-Jahres-Verträge zu, wenn ein Prämienrabatt eingeräumt und auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten schriftlich angeboten werden.
Urteil des BGH vom 06.12.1995
IV ZR 380/94
EBE/BGH 1996, 31