Yvonne Schur
Yvonne Schur ist Fachanwältin für Erbrecht sowie Fachanwältin für Familienrecht und berät ihre Mandanten umfassend auf diesen Gebieten.
Die Rechtsanwältin unterhält folgende Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im DAV
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht
Fachanwalt Familienrecht
Als Fachanwältin hat sich Rechtsanwältin Yvonne Schur seit einigen Jahren besonders qualifiziert. Innerhalb des Familienrechtes ist sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.
Fachanwalt Erbrecht
Auch auf dem Gebiet Erbrecht bietet Yvonne Schur kompetente juristische Betreuung und Beratung. Sie berät bei allen juristischen Problemen, die dieses Gebiet umfassen, bei allen Fragen rund um das Thema Testament und Erbvertrag und die Auseinandersetzung der Erben.
Rechtsanwältin Schur ist ferner zertifizierte Testamentsvollstreckerin sowie Nachlassmanagerin (GJI). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwältin Schnur beraten.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Yvonne Schur wurde 1956 geboren. Sie studierte an der Ludwig-Maximilian-Universität in München Rechtswissenschaften und absolvierte sowohl das Erste als auch das Zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat. Frau Schur ist seit 1985 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Seit 1999 ist Rechtsanwältin Schur berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu tragen, seit 2011 zusätzlich auch die „Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht". Weiter hat sie eine zusätzliche Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker/Nachlassmanager (GJI) absolviert.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!