Yvonne Schur - aus Kaufbeuren, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Am Klosterwald 4
87600 Kaufbeuren
Deutschland
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Yvonne Schur

Yvonne Schur ist Fachanwältin für Erbrecht sowie Fachanwältin für Familienrecht und berät ihre Mandanten umfassend auf diesen Gebieten.

Die Rechtsanwältin unterhält folgende Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Die Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Schur & Kristin in Kaufbeuren bearbeitet ausschließlich Mandate aus den Bereichen Familienrecht und Erbrecht.

Die Kanzlei wurde 1990 von Rechtsanwältin Yvonne Schur, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, gegründet. Seit dem Eintritt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Susanne Kristin werden die Mandanten von zwei Rechtsanwältinnen betreut. Zum Mandantenstamm gehören sowohl Privatleute als auch Unternehmen.

Um dem Grundsatz und der Kanzleiphilosophie einer bestmöglichen; kompetenten und zuverlässigen Beratung sowie Begleitung der Mandanten gerecht werden zu können, sind beide Rechtsanwältinnen seit vielen Jahren auf den Fachgebieten Familienrecht und Erbrecht mit allen entsprechenden Teilbereichen tätig.

Die über viele Jahre gewachsene Fachkompetenz ist verbunden mit jährlichen Fortbildungen in den jeweiligen Fachgebieten, die weit über das berufsrechtlich vorgegebene Mindestmaß von zehn Stunden pro Fachgebiet und Jahr hinausgehen. Beide Rechtsanwältinnen halten darüber hinaus Vorträge in ihren Fachgebieten Familienrecht und Erbrecht, insbesondere für verschiedene Vereine und gemeinnützige Einrichtungen.

Bei beiden Rechtsanwältinnen steht die Mandantin oder der Mandant und eine hochqualifizierte, individuelle und vertrauensvolle Beratung, Begleitung und Vertretung im Vordergrund. Das A und O ist sorgfältiges Arbeiten, eine umfassende Beratung und insbesondere, sich für die Beratung und Betreuung ihrer Mandanten Zeit zu nehmen.

Die Kanzlei ist von montags bis donnerstags von jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Termine können jedoch nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Bürozeiten abgehalten werden. Ferner besteht die Möglichkeit Beratungstermine bei Bedarf auch in den Räumlichkeiten der Mandanten stattfinden zu lassen.

Die Kanzleiräume liegen Am Klosterwald 4 im Nordwesten von Kaufbeuren in einer Seitenstraße der Bundesstraße B16. Die Kanzlei Schur & Kollegen verfügt über Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Büroräume und ist barrierefrei zugänglich. Zudem besteht eine gute Anbindung an den öffentlichen  Personennahverkehr.

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Yvonne Schur - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht

Fachanwalt Familienrecht

Als Fachanwältin hat sich Rechtsanwältin Yvonne Schur seit einigen Jahren besonders qualifiziert. Innerhalb des Familienrechtes ist sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Fachanwalt Erbrecht

Auch auf dem Gebiet Erbrecht bietet Yvonne Schur kompetente juristische Betreuung und Beratung. Sie berät bei allen juristischen Problemen, die dieses Gebiet umfassen, bei allen Fragen rund um das Thema Testament und Erbvertrag und die Auseinandersetzung der Erben.

Rechtsanwältin Schur ist ferner zertifizierte Testamentsvollstreckerin sowie Nachlassmanagerin (GJI). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwältin Schnur beraten.

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Vita

Yvonne Schur wurde 1956 geboren. Sie studierte an der Ludwig-Maximilian-Universität in München Rechtswissenschaften und absolvierte sowohl das Erste als auch das Zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat. Frau Schur ist seit 1985 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Seit 1999 ist Rechtsanwältin Schur berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu tragen, seit 2011 zusätzlich auch die „Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht". Weiter hat sie eine zusätzliche Ausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker/Nachlassmanager (GJI) absolviert.

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Yvonne Schur

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