Wolfgang Stretz
Rechtsanwalt Wolfgang Stretz bearbeitet Fälle, die mit dem Arbeitsvertrag, dem Testament, dem Umgangsrecht, dem Autounfall oder Werkvertragsrecht zu tun haben.
Herr Stretz spricht gut Englisch.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht
- Familienrecht
- Kaufrecht
- Privatrecht
- Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen den Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwalt Stretz ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen hierfür auch innovativen Lösungen zugeführt werden.
Selbstverständlich vertritt der Jurist Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wegen: Urlaub, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadenersatz (auch: Schadensersatz). Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Juristen liegt auch in der Prozessführung vor Arbeitsgerichten einschließlich Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzrecht), Beschlussverfahren und einstweiligem Rechtsschutz.
Familienrecht
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Wolfgang Stretz innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt dar.
Erbrecht
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Wolfgang Stretz verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Der Jurist unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Er ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.
Verkehrsrecht
Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Stretz hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst hauptsächlich die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Vertrauen Sie bei diesen oder ähnlichen Problemen auf Rechtsanwalt Stretz.
Allgemeines Zivilrecht (Privatrecht und Kaufrecht)
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Stretz liegt im Allgemeinen Zivilrecht (Privatrecht). Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Stretz hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Wolfgang Stretz studierte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Das folgende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Bamberg.
Wolfgang Stretz ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet seit 1997 gemeinsam mit Rechtsanwalt Wolfgang Bürckmann in der Sozietät Bürckmann & Stretz in Bad Staffelstein.
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