Wolfgang Schwemmer - aus Bayreuth, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Wolfgang Schwemmer

Wolfgang Schwemmer ist als Fachanwalt für Strafrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zur Strafverteidigung und zum Strafverfahren und bietet Ihnen überdies auch eine zivilrechtliche Beratung, die unter anderem die Vertragsprüfung, Unfallregulierung im Straßenverkehr und die Abfassung von Testament und Erbvertrag umfasst.

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Wolfgang Schwemmer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Strafrecht 50
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Verkehrsrecht

Auch ein Verkehrsunfall kann viele Probleme nach sich ziehen: Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens (zum Beispiel aufgrund der Feststellung von Alkohol/Drogen im Straßenverkehr), die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und so weiter. Hier ist es ebenfalls wichtig, rechtzeitig rechtskundigen Rat einzuholen. Einen Ihnen durch Verschulden einer anderen Person entstandenen Unfallschaden wird Rechtsanwalt Schwemmer bei dem Unfallverursacher oder der hinter diesem stehenden Haftpflichtversicherung einfordern und abwickeln.

Vertragsrecht

Gegenstand des Vertragsrechts ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen sowie das Gewährleistungsrecht auf Grundlage von Vertragsmängeln und vertraglichen Pflichtverletzungen. Das Vertragsrecht überschneidet sich oftmals mit dem Schadenersatz- und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es deshalb unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

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Vita

Rechtsanwalt Wolfgang D. Schwemmer ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Herr Schwemmer wurde 1962 in Bayreuth geboren. Er legte das erste juristische Staatsexamen  nach seinem Studium der Rechte mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth ab. Seine Referendarzeit absolvierte er unter anderem in der Kanzlei des renommierten Strafverteidigers Dr. jur. Fritz Maier I in seiner Geburtsstadt. 1993 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in der Kanzlei Dr. Meyer I, Bayreuth. Nachdem er 1999 nach erfolgreichem Nachweis seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis erhielt, sich als Fachanwalt für Strafrecht zu bezeichnen, schloss er sich mit drei weiteren Anwälten zu einer Sozietät zusammen. Der Wunsch nach einer für den Dienst am Mandanten notwendigen völligen Unabhängigkeit und Ungebundenheit – losgelöst von der Problematik möglicher interner Interessenkollisionen – führte 2004 zum Beginn der Tätigkeit als Einzelanwalt. Dabei sieht sich Rechtsanwalt Schwemmer entsprechend der Berufsordnung der Rechtsanwälte als unabhängiger Berater und Vertreter seines Mandanten, der diesen vor Rechtsverlusten schützt, rechtsgestaltend begleitet, vor Fehlentscheidungen von Gericht und Behörden bewahrt und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung sichert. Der Blick auf die Lebenssituation des Mandanten über den juristischen Bereich hinaus ist ihm bei seiner Arbeit genauso wichtig wie seine absolute Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit und weitgehend ständige Erreichbarkeit. Zur Sicherung der Qualität seiner Arbeit ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Nachweis regelmäßiger Fortbildung  gegenüber der Anwaltskammer ist für ihn zum Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung gemäß der Fachanwaltsordnung Pflicht.

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