Wolfgang Geiter
Anwalt Wolfgang Geiter berät seine Klienten, wenn es um den Arbeitsvertrag, den Verkehrsunfall, die Scheidung, die Kündigung oder die Körperverletzung geht.
In seiner Praxis ist es Rechtsanwalt Wolfgang Geiter wichtig, seinen Mandanten eine seriöse und zweckorientierte Beratung zu bieten und auch mal über den Tellerrand hinauszuschauen. Engagement und Einsatz zum Wohl des Mandanten bilden dabei die Basis seiner juristischen Arbeit.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Familienrecht
- Mietrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht behandelt Rechtsanwalt Geiter alle Mandate, die in dieses Rechtsgebiet fallen, von der juristischen Abwicklung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden oder Sachschaden bis hin zu der Bearbeitung einer Verkehrsüberschreitung wie Falschparken oder einem Geschwindigkeitsdelikt.
Familienrecht
Des Weiteren ist Rechtsanwalt Geiter im Familienrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er betreut und vertritt Sie unter anderem bei Scheidung, Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Güterrechtsbestimmung, Umgangsrecht, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zugewinn und Zugewinnanspruch.
Mietrecht und Pachtrecht
Im Mietrecht und Pachtrecht betreut er Sie bei Fragen zu Betriebskosten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Kaution, Mieterhöhung oder Mietsenkung, Zeitmietvertrag und Staffelmietvertrag oder bei allgemeinen Fragen zum Mietvertrag, dessen Gestaltung, Anfechtung oder Kündigung.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsvertrag zählen primär Arbeitnehmer zur Klientel von Rechtsanwalt Geiter. Er bearbeitet alle individualarbeitsrechtliche Mandate. Dies beinhaltet beispielsweise Themen wie Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Vergütung, Lohnfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung.
Strafrecht
Im Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Sprachen:
- Deutsch
Vita
Wolfgang Geiter wurde 1944 in Trier geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Saarbrücken. Seit 1981 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist Mitglied im Interessenkreis der Strafverteidiger und war während seiner Zeit in der Sozietät als Berater für Mietvereine in der Region tätig.
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