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Wolfgang Geier
Rechtsanwalt Wolfgang Geier ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seine Mandanten umfassend in diesen Bereichen und zudem im Strafrecht, Verkehrsrecht und Medizinrecht.
Hartnäckig und vehement zu sein, ist vor Gericht ein großer Vorteil, den Herr Geier für seine Mandanten zu nutzen versteht. Gleichzeitig hat er aber immer ein offenes Ohr für die Anliegen seiner Klienten und ist darüber hinaus für vernünftige Vorschläge der anderen Partei dankbar.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Geier hat ihren Schwerpunkt im Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Medizinrecht.
Die Kanzleiräume sind Am Marktplatz 12. Im Gebäude befindet sich die GenoBank DonauWald eG sowie ein Notar. Parkmöglichkeiten sind am Marktplatz vorhanden. Die Kanzlei wurde 1990 in Hengersberg in Niederbayern gegründet.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Das breite Spektrum der von der Kanzlei angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks und mittelständischer Unternehmen ab. Um den Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei Geier seit vielen Jahren sowohl mit Rechtsanwälten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über eine E-Mail-Adresse ([email protected]) und eine eigene Internetpräsenz (www.ra-geier.de).
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Familienrecht 0
- Medizinrecht 0
- Strafrecht 0
- Verkehrsrecht 0
Verkehrsrecht
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Geier ist das Verkehrsrecht. Es ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung etc.) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Geier ebenso zum Alltagsgeschäft.
Strafrecht
Wolfgang Geier unterstützt Sie zudem juristisch im Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen,wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Geier in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service Herrn Geiers.
Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts. Anwalt Geier kümmert sich um Patienten, die Schadensersatzansprüche gegen Ärtze durchsetzen möchten. Er vertritt allerdings auch Ärzte gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung. Kunstfehler werden immer häufiger zum Thema in Rechtsstreitigkeiten. Ärztliche Kunstfehler und Behandlungsfehler, fehlgeschlagene kosmetische oder zahnärtzliche Behandlungen oder mangelhafte Medizinprodukte können schwerwiegende Schäden bei Patienten verursachen. Wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen geht, hilft Ihnen Dr. Stoiber weiter.Fachanwalt Familienrecht
Seit 1999 führt Wolfgang Geier den Titel “Fachanwalt für Familienrecht Das Eherecht und Familienrecht regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Einen Unterfall stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Leider gibt es immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) mit minderjährigen Kindern. Hier verfügt Rechtsanwalt Geier über großen Erfahrungsschatz und befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Wolfgang Geier ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Sie auch gerne bei Fragen zu diesem Rechtsgebiet. Er berät seine Mandanten bei Unklarheiten zur Kündigung und Kündigungsschutzklage, Vertragsgestaltung und zum Urlaubsanspruch. Als Arbeitgeber muss man diverse rechtliche Vorschriften beachten. So muss man beispielsweise nach Erhalt einer Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, um seine Rechte zu wahren. Falls der Arbeitsgeber den Lohn nicht zahlt, muss der Arbeitnehmer die tarifvertraglichen und einzelvertraglichen Ausschlußfristen beachten, damit die bestehenden Ansprüche nicht verfallen.
Aber auch für Arbeitgeber hat Fachanwalt Geier ein offenes Ohr. Er unterstützt diese beispielsweise bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags und erklärt ihnen, welche Informationen unbedingt enthalten sein müssen (Arbeitslohn, Urlaubsanspruch, Befristung etc.). Wenn sich Arbeitgeber dazu entschließen, einen Mitarbeiter zu entlassen, müssen bestimmte Vorschriften (z.B. Kündigungsfrist) eingehalten werden. Zudem muss beispielsweise geklärt werden, ob beim Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz vorliegt.
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