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Wolfgang E. Hölder

Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder berät und vertritt Sie im Erbrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht.

 

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Wolfgang E. Hölder - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht
  • Verkehrsrecht

Erbrecht

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder verfügt über die Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Er unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Herr Hölder ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.

Familienrecht

Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens über einen gerechten Vermögensausgleich, die Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den Kindern häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt. Wolfgang E. Hölder berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht zu folgenden Themen:

  • Ehevertrag
  • Vollmacht für den Pflegefall und Betreuungsfall
  • Scheidung, Ehescheidung
  • Unterhalt und Vermögensausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangsrecht für Kinder
  • Sorgerecht für Kinder
  • Regelung Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
  • Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Rechtsanwalt Hölder bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Im Verkehrsstrafverfahren erfolgt die Verteidigung zum Beispiel bei Trunkenheit im Straßenverkehr oder fahrlässiger Körperverletzung.

Grundstücksrecht

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder ist das Grundstücksrecht. Das Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen – wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch) -, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind. Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Grundstücksrecht.

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Hamburg, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert: Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, Bauämter, Krankenhäuser und viele Versorgungsbetriebe zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (beispielsweise auf eine Genehmigung) gegenüber einer Behörde geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen. Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder berät und vertritt seine Mandanten im Verwaltungsrecht.

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Vita

Wolfgang E. Hölder wurde 1948 in Stuttgart geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an den Universitäten in Genf/Schweiz, Tübingen, München und Hamburg Rechtswissenschaften. Danach absolvierte Herr Hölder sein Referendariat im Landgerichtsbezirk Hamburg.

Wolfgang E. Hölder wurde 1980 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. 1988 folgte die Gründung der eigenen Kanzlei. Im Zeitraum 2002 bis 2008 war Herr Hölder neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Hamburgerischen Verfassungsgericht tätig.

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Wolfgang E. Hölder

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