Walter Schneider - aus Trier, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Walter Schneider

Rechtsanwalt Schneider bearbeitet Fälle aus den Bereichen Strafrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht und Sanierungsrecht, Verkehrsrecht sowie Pferderecht. 

Er verfügt über Grundkenntnisse in Französisch und über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Schneider ist Mitglied im Anwaltsverein Trier, im Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und im Lions Club Saarburg. Des Weiteren ist er Mitglied im Reit- und Fahrverein St. Georg in Könen und im MG Car Club Luxemburg. Als Liebhaber alter Autos nimmt er regelmäßig an Veranstaltungen teil, so zum Beispiel an Rallyes.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Schneider und Ruffing betreut ihre Klienten in den Bereichen Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Familienrecht, Eherecht, Erbrecht, Insolvenzrecht und Sanierungsrecht, Mietrecht, Privatrecht und Kaufrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Wohnungseigentumsrecht. 

Die Anwaltskanzlei besteht in der heutigen Kombination seit 1998. Gegründet wurde sie von Rechtsanwalt Walter Schneider 1992. Dieser leitete sie zunächst als Alleinkanzlei. 1994 kam Rechtsanwalt Knut Ruffing dazu und war zunächst als freier Mitarbeiter tätig. Seit 1998 wird die Kanzlei als Sozietät von den beiden Rechtsanwälten Schneider und Ruffing geführt. Die Kanzlei betreut sowohl Privatleute als auch Unternehmen. Aufgrund der Grenznähe besteht eine vielschichtige berufliche Kooperation mit Luxemburg.

Die Büroöffnungszeiten der Kanzlei Schneider und Ruffing sind von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Freitags ist die Kanzlei von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Es besteht die Möglichkeit, Mandantengespräche auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden zu lassen und unter Umständen können Beratungstermine zudem in den Räumlichkeiten der Mandanten abgehalten werden.

Die Kanzlei befindet sich in Trier-Nord, in unmittelbarer Nähe zur Auffahrt auf die Autobahn 602, somit besteht beste Verkehrsanbindung. Direkt vor der Tür stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Das Credo der Kanzlei Schneider und Ruffing ist Offenheit, denn erst diese schafft die nötige Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandanten. Des Weiteren sehen sich die Anwälte Schneider und Ruffing als Team, welches sich Hand in Hand Ihren Belangen widmet. 

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Walter Schneider - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Eherecht 50
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Privatrecht
  • Sanierungsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Strafrecht

Das Strafrecht und Bußgeldsachen ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z. B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so z. B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger“ können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgung geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Familienrecht

Überdies macht sich Rechtsanwalt Schneider im Bereich Familienrecht für Sie stark. In diesem sensiblen Rechtsgebiet bestimmen die unterschiedlichsten Problematiken das Arbeitsfeld des Juristen. Benötigen Sie Hilfe bei der bevorstehenden Ehescheidung? Haben Sie Fragen bezüglich Unterhaltsansprüchen oder Hausratsteilung? Bestehen Problematiken in Zusammenhang mit Umgangsrecht oder Sorgerecht? Oder benötigen sich einen kompetenten Rechtsanwalt, der für Sie Zugewinnansprüchen geltend macht? In all diesen Situationen leistet Rechtsanwalt Schneider Ihnen rechtlichen Beistand.

Insolvenzrecht und Sanierungsrecht

Auch im Insolvenzrecht wird Rechtsanwalt Schneider für Sie tätig. In diesem Rechtsgebiet sind die unterschiedlichsten Problematiken Teil des Arbeitsalltags des Juristen. Beispielsweise Probleme in den Bereichen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzforderungen, Insolvenzgericht, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Kosten und Formvorschriften werden von Rechtsanwalt Schneider für Sie behoben.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts dar. Dabei nimmt er sich aller Belange der Betroffenen an. Er setzt beispielsweise für seine Klienten nach einem Verkehrsunfall den Anspruch auf Schmerzensgeld durch. Auch bei Streitigkeiten in Bezug auf den Mietwagen oder die Schadensregulierung ist Rechtsanwalt Schneider Ihr Ansprechpartner. Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Verdienstausfall sind die Posten, die gegenüber den Versicherern durchzusetzen sind. Bei einem ungerechtfertigt erscheinenden Bußgeldbescheid erklärt der Anwalt Ihnen, wie Sie am besten reagieren sollten. 

Pferderecht 

Des Weiteren ist das Pferderecht ein Arbeitsgebiet auf dem Rechtsanwalt Schneider Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Begründet durch seine langjährige Laufbahn im Bereich des Springreitens, ist er bestens mit Problematiken vertraut, die das Thema „Pferd“ betreffen. So beinhaltet seine Tätigkeit zum Beispiel das Beseitigen von Fragen zum Reklamationsrecht und Gewährleistungsrecht, zu Beteiligungen, zu Verträgen, zu Pensionen, zum Beritt, zu Beteiligungen oder zu nationalen und internationalen Einsätzen des Pferdes. 

 

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Vita

Rechtsanwalt Walter Schneider ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte  Rechtswissenschaften in Trier und Lausanne. Er ist einer der wenigen deutschen Rechtsanwälte, der das einstufige Juristenstudium durchlaufen hat. Dies bedeutet, dass er sein 1. Staatsexamen bereits nach 6 Semestern absolviert hat. Nach Beendigung des Referendariates war er zunächst in einer Sozietät tätig. 1988 wechselte er in eine Kanzlei in Trier in der er mit 7 weiteren Kollegen tätig war. Nach deren Auflösung gründete er 1992 die Kanzlei Schneider, welche er bis zum Eintritt von Rechtsanwalt Ruffing alleine führte.

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Walter Schneider

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