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Volker Klein

Rechtsanwalt Volker Klein bearbeitet in der Hauptsache Mandate aus dem Strafrecht wie auch dem Zivilrecht, bei letztgenanntem Rechtsgebiet vorwiegend Mandate im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.

Er ist mit großer Freude Rechtsanwalt. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit liegen ihm besonders auch die menschliche Seite und die Beziehung zu seinen Mandanten am Herzen. Rechtsanwalt Volker Klein würde sich freuen, Ihre rechtlichen Interessen vertreten zu dürfen.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Ausbildungsrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Strafrecht

Seine Mandate in Strafsachen sind vielfältig angelegt. Es geht dabei um Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzungen, Raub, Brandstiftung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aber auch Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen bis hin zu Kapitalverbrechen, wie Tötungsdelikte werden von ihm bearbeitet.

Jugendstrafrecht

Besonderes Augenmerk legt er auf das Jugendstrafrecht. Während bei erwachsenen Straftätern, die zur Tatzeit über 21 Jahre alt waren, das allgemeine Straf- und Prozessrecht gilt, wird bei Jugendlichen bis 18 Jahren das mildernde Jugendstrafrecht angewendet. Bei den sogenannten Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob der Täter nach seinem Reifegrad oder der Art der Tat noch einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen gleichzustellen ist.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Volker Klein die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis in das Rechtsmittelverfahren. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Klein.

Zivilrecht

Daneben hilft Ihnen Herr Klein auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten. Herauszustellen ist hier das Verkehrsrecht. Bei einem Verkehrsunfall treten viele Probleme auf. Neben dem Straßenverkehrsrecht, geregelt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO), geht es dabei immer auch um die Frage des Schadensersatzes und teilweise um die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Dabei erzielen Unfallgeschädigte, die sich rechtsanwaltlich vertreten lassen, einen erheblich höheren Schadensersatz als Geschädigte ohne einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt. Oft vermitteln die Versicherer durch Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten diesem den Eindruck, dass sie auch in seinem Interesse agieren. Zum Teil ist dies aber häufig ein Trugschluss. Deshalb sei dem Geschädigten im Falle eines Unfallschadens stets empfohlen, einen im Schadensrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu betrauen. Für die Beurteilung etwaiger Haftungsfragen wird Ihnen Herr Klein kompetent und erfahren zur Seite stehen. Hierbei wird er Ihnen aufzeigen, welche Schadenspositionen Sie in Ihrem Fall geltend machen können und wie Sie diese gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen können.

Werden Sie hingegen verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder aus anderem Grund gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, kann gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder gar Strafverfahren wegen eventueller Unfallflucht oder Sachbeschädigung bzw. fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Auch in einem solchen Fall wird Herr Klein Sie kompetent durch ein Verfahren vor der zuständigen Bußgeldstelle führen wie auch bei einem eventuellen Strafverfahren auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinwirken und Sie erforderlichenfalls vor Gericht in einem Hauptverfahren fachkundig und erfahren verteidigen.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt hauptsächlich die Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter bei Wohnraummiete als auch bei Gewerberaummiete und deren hieraus entstehenden wechselseitigen Rechten und Pflichten. Beim Mietrecht entstehen besonders Probleme bei der Wohnungskündigung, Kautionsrückforderung und bei der Mängelanzeige. Herr Klein berät Sie beim Abschluss eines Mietvertrages und bei der Geltendmachung einer Mietminderung wegen Mängeln des Mietobjekts mit den hieraus resultierenden Rechtsfolgen. Außerdem steht er Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Mietzahlungsansprüchen, dem Ausspruch einer Kündigung und der Durchsetzung des Räumungsanspruchs mittels gerichtlicher Räumungsklage juristisch kompetent zur Seite.

Arbeitsrecht

Beim Arbeitsrecht treten die meisten Probleme im Fall einer Kündigung auf. Oft geht es dann um die Frage, ob noch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ob eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Dabei geht es auch um eine angemessene Abfindung, einem Wiedereinstellungsanspruch oder den Anspruch auf Lohn. Aber auch Probleme hinsichtlich der Personalakte spielen eine Rolle. So werden Ansprüche auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte ebenso geltend gemacht, wie Nichtgezahlte und nicht durch Urlaub oder Freizeit abgegoltene Überstunden. Volker Klein übernimmt hier insbesondere auch Mandate im Individualarbeitsrecht.
Herrn Klein ist generell sehr daran gelegen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Parteien zu erzielen. Eine Schlichtung der entgegengesetzten Interessen, bevor es zu einem Prozess kommt, ist immer der beste Weg. Es spart Geld und Nerven.

Familienrecht

Volker Klein übernimmt auch Mandate im Falle einer Scheidung, wobei er besonders dort bestrebt ist, eine gütliche Einigung aller streitigen Punkte erzielen zu können und als Anwalt des Vertrauens mit Rat zur Seite zu stehen.

Schulrecht

Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Klein ist das Schulrecht, wenn die Zeugnisse Probleme bereiten, die Versetzung gefährdet ist oder ein Schulverweis ausgesprochen wurde. Dann vertritt er Sie sowohl gegenüber der Schule, als auch weitergehend gegenüber der Schulaufsichtsbehörde ADD und notfalls auch vor den Verwaltungsgerichten.

Betreuungsrecht

Außerdem ist Rechtsanwalt Volker Klein auf dem Gebiet der rechtlichen Betreuung tätig. Diese dient der Regelung der Rechtsstellung psychisch kranker und körperlich, geistig oder seelisch behinderter volljähriger Personen. Die Betreuung ist an die Stelle der früheren Entmündigung, der Vormundschaft und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten.

 

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Vita

Volker Klein wurde 1965 in Koblenz geboren. Sein Studium absolvierte er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Das anschließende Referendariat leistete er in seiner Heimatstadt Koblenz. Im Anschluss an seine Referendariatszeit wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch. Seit 1996 ist er Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.

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