Valentina Loner - aus Bozen, Italien auf rechtsanwalt.com
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Italien
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Valentina Loner

Rechtsanwältin Valentina Loner ist in Italien Ihre Ansprechpartnerin für Arbeitsrecht, Privatrecht und Kaufrecht (Haftungsrecht), Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Bei Valentina Loner erwartet Sie eine präzise und diskrete Mandatsbetreuung. Sie schätzt die Erfolgsaussichten und die voraussichtliche Abwicklungsdauer Ihres Falls realistisch ein und klärt Sie über Ihre besten Handlungsmöglichkeiten auf.

Frau Loner bietet Ihnen die Rechtsberatung auf Deutsch, Italienisch und Englisch an.

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Valentina Loner - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Bankrecht
  • Erbrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht (Haftungsrecht)
  • Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht

Frau Loner ist Ihre Rechtsanwältin für italienisches Arbeitsrecht. Dabei unterstützt sie vor allem Arbeitgeber. Das italienische Arbeitsrecht weist große Differenzen zu den Rechtsordnungen anderer Länder auf und kann für ausländische Unternehmen, die in Italien Mitarbeiter beschäftigen, zu einem Risiko werden. Deshalb ist die Beratung durch einen italienischen Anwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Frau Loner ist seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig und ist Ihnen eine zuverlässige Ansprechpartnerin bei allen arbeitsrechtlichen Belangen. Sie ist Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich. Für ausländische Unternehmen, die in Italien tätig sind oder tätig werden wollen, erstellt sie alle wichtigen Dokumente (Arbeitsvertrag, Antikorruptionsvereinbarung, Personalfragebogen,…) und sorgt dafür, dass diese allen Vorschriften aus dem italienischen Recht entsprechen. Gern unterstützt sie auch bei einer Kündigung oder Abmahnung und achtet darauf, dass der Kündigungsschutz nicht verletzt wird. Die traditionell eher arbeitnehmerfreundliche Gesetzgebung in Italien kann hier für die Vorgesetzten ohne qualifizierte Rechtsberatung schnell zum Problem werden.

Sind Sie bereits in einen Konflikt mit einem Arbeitnehmer geraten? Haben Sie ihm eine Kündigung ausgesprochen und er fechtet diese schriftlich an? In Italien ist es üblich, vor dem eigentlichen gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungskommission zu führen, um so einen unnötigen Rechtsweg zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Lassen Sie sich dazu umfassend von Frau Loner beraten. Sie verhandelt mit Ihrem Arbeitnehmer und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten für den Konflikt. Ist eine Beilegung der Streitigkeit auf diesem Weg nicht möglich, kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht (Giudice del Lavoro) erheben. Frau Loner steht Ihnen in einem Kündigungsschutzverfahren als Rechtsvertreterin zur Seite. Sie macht geltend, dass die ausgesprochene Kündigung rechtmäßig war (giustificato motivo oder giusta causa).

Privatrecht und Kaufrecht (Haftungsrecht)

Valentina Loner betreut Ihre Mandate aus dem Privatrecht und Kaufrecht und dabei insbesondere aus dem Haftungsrecht. Wenden Sie sich zum Thema Berufshaftung vertrauensvoll an die Rechtsanwältin. Hier berät und vertritt sie einen Arzt, Architekt, Ingenieur oder Freiberufler in einem Haftungsverfahren. Sie prüft die geltend gemachten Ansprüche des Patienten, Hausbesitzers oder eines anderen Geschäftskunden beziehungsweise Vertragspartners auf Rechtmäßigkeit. Sie wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab und sorgt dafür, dass Sie nicht für Handlungen haftbar gemacht werden, für die Sie gar nicht haften müssen.

Umfassende Beratung und Vertretung erhalten Sie zur Arzthaftung: Die tendenziell patientenfreundliche Rechtsprechung in Italien führt dazu, dass es für einen Arzt oft schwierig ist, im Gerichtsverfahren seine Unschuld zu beweisen. So ist das Haftungsprivileg des Arztes eingeschränkt. Er haftet also unter bestimmten Umständen nicht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der geschädigte Patient kann Schmerzensgeld nach dem Zivilgesetzbuch oder Ersatz des biologischen Schadens (Schadenersatz) verlangen.

Im Haftungsrecht vertritt Rechtsanwältin Loner auch Betreiber von Aufstiegsanlagen und Skipisten, die bei einem Skiunfall haftbar gemacht werden sollen. Lassen Sie sich darüber hinaus zur Arbeitssicherheit von ihr beraten und bei einem Arbeitsunfall vertreten. Auch ist Sie Ansprechpartnerin für Hersteller zum Thema Produkthaftung. Obwohl die Gesetze zur Produkthaftung in den EU-Staaten aufgrund der verbindlichen EG-Richtlinie 85/374/EWG vergleichbar sind, gibt es dennoch nationale Unterschiede, die zu beachten sind. Valentina Loner kennt die Besonderheiten des italienischen Produkthaftungsrechts und ist damit eine zuverlässige Partnerin für ausländische Unternehmen, die in Italien für ihre Produkte haften.

Geschädigten von übler Nachrede hilft sie dabei, Ansprüche auf Schadenersatz oder Unterlassung geltend zu machen, zur Not auch vor Gericht.

Erbrecht

Zudem steht Sie Ihnen bei einer Angelegenheit aus dem Erbrecht zur Seite. Hierbei unterstützt Sie Erben bei der Nachlassverwaltung. Im Gegensatz zum deutschen Recht sind in Italien weder das gemeinschaftliche Testament noch der Erbvertrag zulässig. Somit kann das Erbe nur durch Testament oder die gesetzliche Erbfolge geregelt werden. Eine weitere Besonderheit des italienischen Erbrechts besteht darin, dass das Erbe nicht automatisch an den Erben geht. Dieser muss die Erbschaft erst durch ausdrückliche, stillschweigende oder konkludente Erklärung annehmen.

Zu Konflikten kann es nach einer Erbschaft vor allem dann kommen, wenn eine Erbengemeinschaft besteht, also mehrere Personen zusammen erben. Valentina Loner ist Ihnen gern bei der Erbauseinandersetzung behilflich und wird bei Streitigkeiten vermittelnd tätig. Ebenso ist sie im Pflichtteilsrecht versiert und unterstützt Personen, die einen Pflichtteil geltend machen möchten. Zudem beantwortet sie Ihre Fragen bezüglich der Erbschaftssteuer.

Hat der Erblasser Vermögen in Italien hinterlassen, hatte aber selbst nicht die italienische Staatsbürgerschaft? Frau Loner stellt fest, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Ist eine Immobilie in Italien Teil der Erbschaft? Frau Loner klärt Sie hinsichtlich der Erbschaftsteuer, Hypothekarsteuer, Katastersteuer und des Registers auf und informiert Sie über Ihre notwendigen Schritte bei der Eigentumsübertragung an den Erben. So muss etwa gegenüber der Erbschaftssteuerbehörde (Ufficio del Registro) eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben und beim Grundbuch oder Immobiliarregister (Agenzia del Territorio/Ufficio tavolare) die Umschreibung der Immobilie beantragt werden.

Schließlich kümmert sich Frau Loner auch um alle Angelegenheiten bei einer Unternehmensnachfolge.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das italienische Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sind weitere Schwerpunkte von Rechtsanwältin Loner. Sie kommen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz und möchten in Italien Wohnungseigentum erwerben? Valentina Loner übernimmt für Sie die Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer und stellt sicher, dass der Kaufvertrag allen Anforderungen des italienischen Rechts gerecht wird. Bei einer Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern oder mit dem Verwalter klärt die Rechtsanwältin die Rechtslage und setzt Ihre Ansprüche engagiert durch. Wenden Sie sich bei einer Frage zum Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, zu baulichen Veränderungen oder zu Ihren Pflichten als Wohnungseigentümer an die Rechtsanwältin.

Zudem ist Valentina Loner Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht. Alle Fragen zu den Themen Mietzins, Mietvertrag, Betriebskosten und Nebenkosten, Mietmangel, Mieterhöhung, Mietminderung, Räumung und Kündigung werden Ihnen von der Rechtsanwältin kompetent und verständlich beantwortet.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Schließlich wird Frau Loner für Sie auch im Bankrecht und Kapitalmarktrecht tätig. Sie vertritt ausländische Banken, die in Italien mit den Aufsichtsorganen aneinander geraten sind und aufgrund der Missachtung von Bestimmungen der Bankenaufsicht Strafe zahlen sollen. Frau Loner analysiert den Sachverhalt und stellt fest, inwieweit Sie in der Pflicht sind. Gern wird Sie auch präventiv aktiv: Werden Sie erstmals auf dem italienischen Markt tätig, setzt Sie Ihnen die geltenden Bestimmungen auseinander und ist Ihnen bei der Ausrichtung Ihrer Geschäftspraxis behilflich.

Zudem werden Unternehmen und Privatleute von Rechtsanwältin Loner beraten, die mit einer Bank einen Kreditvertrag geschlossen haben. Bei Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien vermittelt sie und sorgt dafür, dass alle Probleme hinsichtlich Zinsen, Tilgung, Hypothek, Bürgschaft, Widerruf oder Vertragslaufzeit zufriedenstellend gelöst werden.

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Vita

Valentina Loner wurde 1972 in Bozen (Italien) geboren und wuchs komplett zweisprachig mit Deutsch und Italienisch auf. Sie studierte an der Universität in Modena Rechtswissenschaften und machte dort 1996 ihren Abschluss. Seit 1999 ist Sie in Italien als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2013 außerdem in das Sonderverzeichnis beim Kassationshof, dem Obersten Gerichtshof in Italien, eingetragen. Damit ist sie dazu berechtigt, Sie als Rechtsbeistand vor dem Kassationshof zu vertreten. Frau Loner zählt seit 2000 zu den Partnern der Kanzlei Loner - Bertacchi - Francia - Pomella Avvocati (kurz LBFP). Neben Ihrer Arbeit bei LBFP ist Frau Loner seit 2011 Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Sie ist Verfasserin des Artikels „Vorlageverfahren beim EuGH - Italienisches Gebührenrecht", erschienen in BRAK Mitteilungen I/2000, S. 28f. Neben ihren beiden Muttersprachen Deutsch und Italienisch spricht Frau Loner auch fließend Englisch.

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