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Uwe Sprenger

Rechtsanwalt Uwe Sprenger übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht und Strafrecht.

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Uwe Sprenger - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht

Mietrecht

Uwe Sprenger berät und vertritt Sie im Mietrecht. Mittlerweile hat sich das Mietrecht zu einem sehr komplexen Rechtsgebiet entwickelt, in dem nicht nur die mietrechtlichen Normen und Gesetze tragende Bedeutung haben, sondern auch den einschlägigen Gerichtsentscheidungen eine hohe Relevanz zukommt. Da es für Mieter und Vermieter oft unmöglich ist, die Materie in ihrer Gesamtheit zu überblicken und für individuelle Probleme die richtige Lösung zu finden, empfiehlt sich regelmäßig der Gang zum Rechtsanwalt. Herr Sprenger kennt die genauen mietrechtlichen Regelungen und ist in der Lage, all Ihre Fragen verständlich und kompetent zu beantworten. Ist dies für die Bearbeitung des Mandats erforderlich, führt Herr Sprenger auch einen Vor-Ort-Besuch durch. Das ist etwa von Vorteil, wenn sich die Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter um Schönheitsreparaturen, Zwangsräumung, Mieterhöhung, Mietminderung oder Mietmangel dreht. Außerdem berät er Sie bei einer Kündigung, Mietforderung, zur Kaution und zum Mietzins. Sind Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung unzufrieden, prüft der Anwalt die angelegten Berechnungsgrundlagen.

Strafrecht

Rechtsanwalt Sprenger betreut Sie im Strafrecht. Als Strafverteidiger ist er Ihr Beistand vor Gericht, wenn Sie wegen der Begehung einer strafrechtlich relevanten Handlung angeklagt worden sind. Hierunter fallen etwa die Delikte Diebstahl, Raub, Nötigung, Totschlag, Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Meineid, Betrug, Computerbetrug, Untreue, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Schwangerschaftsabbruch. Er macht strafmildernde und strafbefreiende Umstände für Sie geltend. Ein solcher Umstand liegt etwa vor, wenn die Begehung der Tat fahrlässig erfolgte, Sie in Notwehr handelten, rechtzeitig von der Tat zurückgetreten sind oder nicht schuldfähig waren. Herr Sprenger ist stets darum bemüht, das drohende Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Als Rechtsbeistand ist Ihnen Uwe Sprenger auch bei einer Hausdurchsuchung, einem Verhör, einer Festnahme oder während der Untersuchungshaft behilflich.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Sprenger bearbeitet darüber hinaus Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht. Dieses komplexe Rechtsgebiet teilt sich in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht auf. Während im ersten Teilbereich die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden, steht im zweiten das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerzusammenschlüssen (Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeitnehmerverband) im Vordergrund. Herr Sprenger bearbeitet im Individualarbeitsrecht die folgenden Schwerpunkte: Arbeitszeit, Lohn, Urlaubsanspruch, Versetzung, Kündigung, Zeugnis, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Abfindung und Teilzeit- sowie Kurzzeitarbeit. Im kollektiven Arbeitsrecht ist er mit Betriebsvereinbarungen und der Ausarbeitung von Tarifverträgen befasst.

Privatrecht

Zuletzt gehört auch das Privatrecht beziehungsweise Kaufrecht zu seinen Schwerpunkten. Dieses Rechtsgebiet regelt vertragliche Angelegenheiten. Herr Sprenger übernimmt die Gestaltung und Prüfung eines Vertrages (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Kooperationsvertrag, Bausparvertrag, Kreditvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag,…) und zeigt Ihnen Nutzen und Risiken eines Vertragsabschlusses auf. Ebenso gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeine Versicherungsbedingungen zu seinem Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Sprenger berät Sie zu Ihren Gewährleistungsrechten (Rücktritt vom Vertrag, Recht auf Nachbesserung, Minderung und Schadensersatz).Fachanwalt Familienrecht

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Uwe Sprenger liegt im Ehe – und Familienrecht. Er wurde im Mai 2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht” zu führen.

Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Sprenger innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Anwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, beispielsweise durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung sowie vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.

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Vita

Uwe Sprenger, 1960 in Siegen-Weidenau geboren, studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Jura. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Siegen, bevor er im Juni 1992 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Ebenfalls im Jahr 1992 erfolgte der Eintritt in die heutige Kanzlei Billich & Sprenger. Herr Sprenger korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

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