Ursula M. Weddig
Rechtsanwältin Ursula Weddig ist Fachanwältin für Familienrecht und berät zudem im Erbrecht und Arbeitsrecht.
Ursula Weddig ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Wiesbadener Anwaltsverein. Durch ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV ist sie immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Ferner ist sie Mitglied in der Deutsch-Japanischen Gesellschaft e.V. Frankfurt am Main (DJG) und bei den Business Angels FrankfurtRheinMain e.V. Darüber hinaus ist sie Mitglied im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.), einer Selbsthilfeorganisation im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht. Frau Weddig korrespondiert auch in Englisch und Spanisch.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht 0
- Familienrecht 0
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Weddig insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Ursula Weddig Sie, etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Frau Weddig Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Erbrecht
Rechtsanwältin Weddig berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge signifikant festgelegt werden. Dies vermeidet leidige Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwältin Ursula Weddig in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät die Juristin Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung und setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren.Fachanwalt Familienrecht
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwältin Weddig entwirft beispielsweise einen vorsorgenden Partnerschaftsvertrag oder Ehevertrag und berät Sie zu vermögensrechtlichen Fragen sowie zu Rentenanwartschaften und einer etwaigen betrieblichen Altersversorgung.
Einen zusätzlichen Schwerpunkt von Rechtsanwältin Weddig stellt die Gestaltung von (internationaler) Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und die Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwältin Weddig über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Des Weiteren berät und vertritt die Juristin Sie auch im internationalen Scheidungsrecht. Das internationale Recht betrifft grundsätzlich Fragen zur Anwendung von Rechtnormen bei Handlungen und Geschäften, die über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung entfalten. Hierbei bestimmt in Deutschland das Internationale Privatrecht (IPR), welche von mehreren parallel bestehenden Rechtsverordnungen zur Anwendung kommen soll. Falls Sie Fragen rund um das Thema internationales Recht, insbesondere internationales Familienrecht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Frau Weddig. So können im Zweifelsfall unerwünschte Ergebnisse vermieden werden.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
Vita
Ursula Weddig wurde 1965 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in ihrer Heimatstadt Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Frankfurt. Einen längeren Auslandsaufenthalt verbrachte sie in Philadelphia, USA. Von 1995 bis 1996 war sie zunächst als Staatsanwältin in Hamburg tätig, bevor sie als zugelassene Rechtsanwältin in eine große Anwaltskanzlei nach Wiesbaden wechselte. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. 2007 gründete sie ihre eigene Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Rechtsanwältin Weddig hält regelmäßig Vorträge und Seminare zum Umgangsrecht und Sorgerecht, neue Rechtsprechung zum Kindes- und Ehegattenunterhalt beim Verein der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) in Frankfurt am Main.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!