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Ursula Flechtner
Ursula Flechtner ist Fachanwältin für Erbrecht und berät ihre Mandanten umfangreich auf diesem Gebiet.
Die Juristin ist in vielen Ehrenämtern engagiert. Sie ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), des Instituts für Erbrecht (IFE) und fungiert als Regionalbeauftragte für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Sie ist außerdem noch Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg für die Fachanwaltsprüfung im Bereich des Erbrechts.
Darüber hinaus war Ursula Flechtner mehrmals in der Liste des Magazins Focus der “Besten Erbrechtler Deutschlands” zu finden.
Bei ihrer rechtlichen Tätigkeit ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Frau Flechtner, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Die Juristin ist in vielen Ehrenämtern engagiert. Sie ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), des Instituts für Erbrecht (IFE) und fungiert als Regionalbeauftragte für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins. Sie ist außerdem noch Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg für die Fachanwaltsprüfung im Bereich des Erbrechts.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Flechtner betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen umfassend im Bereich Erbrecht.
Die Kanzlei Flechtner in Nürnberg wurde 1992 von Rechtsanwältin Ursula Flechtner gegründet.
Zudem bestehen Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken.
Die modernen Kanzleiräume sind am Prinzregentenufer, Theodorstraße 1. die U-Bahnhaltestelle “Wöhrder Wiese“, sowie die Straßenbahnhaltestelle sind in unmittelbarer Nähe der Kanzlei. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, stehen rund um die Kanzlei Parkplätze zur Verfügung.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert ausgestattet. Frau Flechtner legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik. Das Personal ist freundlich, zuvorkommend und fachlich qualifiziert.
Termine können Sie mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin direkt vereinbaren. Bei besonderer Veranlassung sind sie auch im Hause des Mandanten möglich.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
Fachanwalt Erbrecht
Insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge muss die jüngere Generation die Gelegenheit bekommen, in die Schuhe der Älteren hineinzuwachsen. Das einfache Abwarten, bis vollendete Tatsachen den Übergang erzwingen, ist die denkbar schlechteste Art, eine Unternehmenskontinuität über das eigene Ausscheiden hin zu erreichen. Ursula Flechtner unterstützt Sie sowohl bei der zivilrechtlich und steuerrechtlich angemessenen Planung als auch bei der schrittweise erfolgenden Übergabe von Verantwortung und dabei, diesen Übergang tatsächlich gleitend und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Hierbei behält sie auch die erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen im Auge, denn der Fiskus ist sicher nicht Ihr Wunscherbe.
Aber auch als Privatperson ist Erben und Vererben keine einfache Angelegenheit.
Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab – sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt; sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen oder das ein berechtigter Auskunftsanspruch einfach ignoriert wird. Häufig geht es auch um die Fragen, wer Erbe mit welcher Erbquote ist oder wem ein Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht.
Jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, sollte den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen. Insbesondere bei der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Erbenhaftung (Nachlasshaftung) und beim möglichen Verkauf von Erbteilen, vertritt Ursula Flechtner Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche.
Rechtsanwältin Flechtner ist Ihnen als Fachanwältin für Erbrecht behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
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Vita
Ursula Flechtner beendete ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Danach absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Nürnberg und legte dort auch das zweite juristische Staatsexamen ab. Die Volljuristin ist seit 1988 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 1988 bis 1992 arbeitete die Juristin in einer renommierten Sozietät. 1992 gründete Rechtsanwältin Ursula Flechtner ihre eigene Kanzlei. Seit 2005 ist Frau Flechtner Fachanwältin für Erbrecht.Konnte nicht glauben, dass es Frauen gibt, die für Erbschaftsprozesse eine Versicherung finden, die die Streitigkeiten für Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen würden. Ich hab bisher alles privat bezahlt, aber diese Versicherung gibt es.
Frau Flechtner ist eine sehr kompetente Frau, in ihrem Fachgebiet.