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Ulrich Finkeißen

Ulrich Finkeißen berät und vertritt seine Mandanten im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

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Ulrich Finkeißen - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Finkeißen berät und begleitet Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen. Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaub, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung von Arbeitszeugnis oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Herr Finkeißen bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Erbrecht

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch ein Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang jemand Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab. Sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Finkeißen möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Handelsrecht

Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Über das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung von Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis sind folgende Gesellschaftsformen häufig anzutreffen: GmbH, GmbH & Co. KG, UG – Unternehmergesellschaft, UG & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), AG – Aktiengesellschaft, typisch und atypisch stille Gesellschaft oder Unterbeteiligung (als Finanzierungsmodell). Die Ausarbeitung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt und Notar Finkeißen. Des Weiteren plant und setzt er Ihre Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.Fachanwalt Mietrecht

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Ulrich Finkeißen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mietmangel mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Anspruchs auf Räumung mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Finkeißen im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Ulrich Finkeißen berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

 

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Vita

Ulrich Finkeißen wurde 1975 in Heidelberg geboren. Nach dem Abitur, welches er bereits im Alter von 17 Jahren ablegte, absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten erfolgreich. Anschließend studierte er an den Universitäten in Heidelberg und Kiel Rechtswissenschaften. Dem Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck und dem zweiten juristischen Staatsexamen im Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg folgte 2006 die Zulassung als Rechtsanwalt. Anfang 2014 hat die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Herrn Finkeißen gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen. Seit Februar 2015 ist er zusätzlich Notar. Von 2006 bis 2011 war Rechtsanwalt Finkeißen in der Kieler Kanzlei Demme & Finkeißen tätig. Seit 01.09.2011 arbeitet er für die überörtliche Sozietät Dr. Junge & Riedel zunächst in Bordesholm. Seither berät er auch die Mitglieder des Haus- & Grundeigentümervereins Bordesholmer Land, dessen 2. Vorsitzender er ist. Im Jahre 2012 verlegte Herr Finkeißen seinen Kanzleistandort nach Flintbek, wo er seither in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Bernhard Heinecke tätig ist. Herr Finkeißen spricht fließend Englisch. Er ist Vorsitzender der Wirtschaftsgemeinschaft Flintbek.

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