Torsten Renzow - aus Grevesmühlen, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Torsten Renzow

Torsten Renzow bietet Ihnen eine individuelle Betreuung, die sich unter anderem auf die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis oder einem IT-Vertrag, die Strafverteidigung, die Nachlassverwaltung oder die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund eines Reisemangels erstreckt.

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Torsten Renzow - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht
  • IT-Recht
  • Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag. Sowohl die Gestaltung und Aktualisierung entsprechender Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der Tätigkeit von Rechtsanwalt Torsten Renzow.

 

Arbeitsrecht

Einen Schwerpunkt bildet ferner das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder drohende Kündigung. Torsten Renzow prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Renzow nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

 

Strafrecht

Beim Strafrecht hat man es mit dem Rechtsgebiet zu tun, welches den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu bestrafen, somit also die Täter. Je nach Schwere der Tat wird zwischen diesen beiden Typen unterschieden. So zählen beispielsweise Diebstahl oder Sachbeschädigung zu den Vergehen, während Totschlag, Raub und Mord als Verbrechen eingestuft werden.

Es zählen jedoch nicht nur solche Taten zum Geltungsbereich des Strafrechts. Schon eine unvollständige Steuererklärung kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, auch eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss kann hart geahndet werden. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Herr Renzow die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Renzow.

 

Reiserecht

Die meisten Reisenden kommen gut erholt und zufrieden aus den Ferien zurück. Doch leider machen viele auch sehr unliebsame Erlebnisse. So entpuppt sich die gebuchte Traumreise mitunter als regelrechter Horrortrip. Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Reise nicht zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes! Bringen Sie Ihre Reiseunterlagen zu Torsten Renzow. In einer kostengünstigen Erstberatung kann festgestellt werden, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Es empfiehlt sich jedoch, schnell zu handeln. Ihre Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden. Ist diese Ausschlussfrist gewahrt, gilt im Reiserecht eine zweijährige Verjährungsfrist. Des Weiteren sind Beweise erforderlich. Machen Sie noch am Urlaubsort Fotos, Videos oder Skizzen vom Reisemangel und nehmen Sie Kontakt mit Mitreisenden auf, die als Zeugen in Frage kommen. Die Gerichte verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise nicht zufrieden waren, wenden Sie sich an Herrn Renzow.

 

IT-Recht

Rechtsanwalt Torsten Renzow ist im IT-Recht Ihr Ansprechpartner bei:

  • Erstellung, Überprüfung und Gestaltung von IT-Verträgen wie Serverhousing-Vertrag, Domainproviding-Vertrag, Webhosting-Vertrag, Softwarekauf, Softwareerstellung, Softwarepflegevertrag und Hardwarepflegevertrag, Lizenzvertrag
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Domain, Abwehr bei Domainstreitigkeiten
  • Überprüfung von Webprojekten auf rechtliche Probleme, Impressumspflicht, Haftung für Links und Inhalte, Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäft, Datenschutz
  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Überprüfung von Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte – Jugendschutzbeauftragter
  • Hinterlegung von Software und Quellcodes -Software-Escrow
  • Marken- und urheberrechtliche Prüfungen sowie Beratung bei illegalem Upload/Download und urheberrechtlichen Problemen
 

Erbrecht

Torsten Renzow spezialisierte sich auf das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur eine unzulängliche letztwillige Verfügung getroffen wird, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken.

Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch eine Verfügung von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwalt Torsten Renzow beraten.

 

Inkasso

Ferner verfügt die Kanzlei Renzow über personelle und technische Möglichkeiten für Ihren Forderungseinzug (Inkasso). Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie die Kanzlei mit dem Forderungseinzug. Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

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Vita

Torsten Renzow ist seit 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Torsten Renzow wurde 1969 in Grevesmühlen geboren. Nach seinem Studium an der Humboldt-Universität Berlin und der Universität zu Kiel leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Schwerin. Von 1999 bis 2001 arbeitete er als Justiziar für den Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Nach einer neunmonatigen Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Schwerin war Herr Renzow von 2002 bis 2007 als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung eines norwegischen Forderungsmanagementunternehmens beschäftigt. Mitte 2007 folgte die Gründung der eigenen Kanzlei in seiner Heimatstadt Grevesmühlen. Der Jurist spricht fließend Englisch.
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Sehr kompetenter, freundlicher und ehrlicher Rechtsanwalt

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9. Oktober 2020

Wir haben bisher nur sehr gute Erfahrungen mit Herrn Renzow und seinen Mitarbeitern gemacht. Die Gespräche sind immer auf Augenhöhe, freundlich und ehrlich. Das schätzen wir sehr. Unsere Anliegen finden immer Gehör und werden auch erfolgreich bearbeitet.Die Beratungen im Vorfeld sind sehr förderlich für die Entscheidungsfindungen. Herzlichen Dank!

Familie Retzlaff

Torsten Renzow

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Deutschland

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