Torsten Höhn
Rechtsanwalt Torsten Höhn ist Ansprechpartner für Deutsch-Bulgarisches Recht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Wirtschaftsrecht.
Der deutsche Anwalt ist im Register für ausländische Rechtsanwälte in Bulgarien aufgeführt und hat eine Zulassung für alle bulgarischen Gerichte. Seine Mandanten berät und vertritt Herr Höhn an den Kanzleistandorten in Sofia und Varna.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht
- Immobilienrecht
- Internationales Recht (deutsch-bulgarischer Rechtsverkehr)
- Maklerrecht
- Wirtschaftsrecht
Internationales Recht (Deutsch-Bulgarisches Recht)
Der Deutsch-Bulgarische Rechtsverkehr gehört zu den besonderen Schwerpunktgebieten von Rechtsanwalt Höhn. In diesem Bereich berät und vertritt er deutsche Unternehmen und unterstützt sie bei der Gründung einer Gesellschaft, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bulgarien. Dabei begleitet er seine Mandanten von der Planung über die Registrierung bis hin zur Betriebsaufnahme. In diesem Zusammenhang erstellt der Anwalt zweisprachige Gesellschaftsverträge, kümmert sich um die Eintragung in das bulgarische Handelsregister, richtet ein Firmenkonto bei einer bulgarischen Bank ein und übernimmt die Umsatzsteuerregistrierung sowie die Suche von Büroräumen und eines geeigneten Geschäftsführers.
Zudem beantwortet Anwalt Höhn deutschen Unternehmen alle Fragen zum Unternehmensrecht und Steuerrecht in Bulgarien. Für die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die Steuererklärung in Bulgarien arbeitet Torsten Höhn eng mit deutschsprachigen Steuerberatern und Buchhaltern vor Ort zusammen, die seinen Mandanten gerne behilflich sind.
Familienrecht
Innerhalb des Deutsch-Bulgarischen Rechtsverkehrs übernimmt Torsten Höhn auch familienrechtliche Angelegenheiten. In seinen Aufgabenbereich fallen die Scheidung einer Ehe und der damit verbundene Ausgleich von Rentenanwartschaften, die güterrechtliche Vermögensauseinandersetzung sowie jegliche Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Rechtsanwalt Höhn hilft Ihnen darüber hinaus auch beim Umgangsrecht, elterlicher Sorge, Vormundschaft und Kindesentführung weiter.
Bei allen Schritten, die Anwalt Höhn unternimmt, berücksichtigt er stets sowohl das deutsche als auch das bulgarische Recht und berät sie umfassend, welches Recht jeweils geltend ist.
Erbrecht
Erbrechtlich umfasst die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Höhn die Regelung des eigenen Erbes und die Beratung im Erbfall. In diesem Rahmen steht er Ihnen zur Seite, wenn Sie selbst ein Testament aufsetzen möchten oder wenn es nach einem Todesfall zu Problemen und Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses kommt.
Rechtsanwalt Höhn ist bestens mit dem bulgarischen Erbrecht vertraut und hilft Ihnen bei der Anerkennung bzw. Ausstellung eines Erbscheins. Wenn Sie eine Immobile in Bulgarien geerbt haben, kümmert er sich darum, dass Sie als neuer Eigentümer eingetragen werden. Des Weiteren kümmert sich Herr Höhn auch um die Unternehmensnachfolge.
Immobilienrecht & Marklerrecht
Wenn Sie anwaltlichen Rat beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Bulgarien benötigen, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an Rechtsanwalt Höhn wenden. Planen Sie beispielsweise, ein Haus oder eine Wohnung zur Privatnutzung oder ein Gebäude, eine Lagerhalle oder ein Büro für Ihr Unternehmen in Bulgarien zu kaufen oder zu verkaufen, berät Sie Herr Höhn umfassend, setzt den Kaufvertrag für Sie auf und ist bei der Eigentumseintragung behilflich. Außerdem vertritt er Sie in allen Notars- und Teilungsverfahren und unterstützt Sie bei jeglichen Bebauungsplänen und Bauangelegenheiten.
Wirtschaftsrecht
Im Wirtschaftsrecht ist Rechtsanwalt Torsten Höhn sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen tätig und unterstützt sie bei allen wirtschaftlichen Vorhaben, wie beispielsweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, der Analyse von Wirtschaftsunternehmen, Handelsgeschäften, Liquidation, Insolvenz.
Sprachen:
- Bulgarisch
- Deutsch
Vita
Torsten Höhn studierte Jura in Potsdam. Als Wahlstation im Referendariat wählte er eine Kanzlei in Bulgarien. Dort sammelte er erste Erfahrungen in dem südosteuropäischen Land. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erfolgte im November 2007. Später machte sich Herr Höhn gemeinsam mit seinem Bruder Thomas Höhn selbstständig.
Rechtsanwalt Torsten Höhn ist Mitglied der Brandenburgischen Rechtsanwaltskammer. Publizistisch hat er unter anderem an dem Kommentar des Behr's Verlags zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch mitgewirkt.
Fachkompetent
Großartiges Fachwissen und hervorragendes Einsatz-Vermögen zeichnen diesen kompetenten Anwalt aus.
Sehr kompetenter Anwalt!
Fünf Sterne! Gut vorbereitet ruhig und kompetent!