Tobias Schönfeld - aus Barcelona, Spanien auf rechtsanwalt.com
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Tobias Schönfeld

Tobias Schönfeld bietet Rechtsberatung zu zahlreichen Themen wie Arbeitsvertrag, Cloud-Service, Due Diligence, Doppelbesteuerung, New Media, Online-Vertrag, Selbstständigkeit, Start-Up, Unternehmensgründung und vorweggenommene Erbfolge an.

Er zeichnet sich durch seine besondere Doppelqualifikation aus: Herr Schönfeld ist in Deutschland als Rechtsanwalt und  in Spanien als Abogado zugelassen. Daher verfügt er über eine uneingeschränkte Postulationsfähigkeit, die es ihm gestattet, sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten aufzutreten.

Tobias Schönfeld ist bei seinen Mandanten als verhandlungsstarker und lösungsorientierter Anwalt bekannt. Außerdem hebt er sich durch seine analytische Denkweise sowie seine aufgeschlossene und verbindliche Persönlichkeit hervor.

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Tobias Schönfeld - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Internetrecht
  • Steuerrecht

Internetrecht/E-Commerce

Rechtsanwalt Schönfeld bietet eine umfassende Beratung in den Bereichen Internetrecht und E-Commerce an. Beide spielen in der internationalen Wirtschaft und im Bereich New Media eine wichtige Rolle. Abogado Schönfeld ist durch seine Kenntnisse des deutschen und spanischen Rechts in der Lage, bei Online-Verträgen mit Auslandsberührung zu entscheiden, in welchem Umfang das Kollisionsrecht angewendet werden muss. Außerdem informiert er Internetunternehmen zum Thema Online-Vertragsschluss und weist sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Widerrufsrecht und die Versandkosten hin.

Bei Cloud Services wie dem Cloud Computing berät der Anwalt seine Mandanten zu gesetzlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz von personenbezogenen Daten, der in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist. Auch das Urheberrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das New-Media-Branding, bei dem eine Marke nicht mehr durch klassische Werbung, sondern mithilfe von Online-Medien wie Blogs oder Sozialen Netzwerken vertrieben wird. In diesem Bereich unterstützt Rechtsanwalt Schönfeld Selbständige und Start-Ups aus Spanien, die einen Markt in Deutschland aufbauen möchten, mit den nötigen Informationen.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Schönfeld sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Den Fokus liegt dabei auf dem Arbeitsvertragsrecht. In diesem Bereich kümmert sich der Anwalt um alle Aspekte der Arbeitnehmeranstellung: Er erstellt oder überprüft den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag und sorgt dafür, dass dort die entsprechenden Klauseln zu Arbeitszeit, Urlaub und Lohn enthalten sind. Auch ein Kündigungsschreiben oder einen Aufhebungsvertrag setzt der Anwalt unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gerne für Sie auf.

Neben Unternehmen berät Rechtsanwalt Schönfeld auch Privatpersonen im Individualarbeitsrecht. Er unterstützt Deutsche, die bei spanischen Unternehmen tätig sind, ebenso wie Spanier, die in Deutschland arbeiten. Der Anwalt überprüft, welches Arbeitsrecht angewendet wird und bietet Beratung zu Themen wie Arbeitsvertrag, Abfindung oder Kündigungsschutz. Auch Selbständige aus Deutschland, die in Spanien tätig werden wollen, berät Abogado Schönfeld zu den rechtlichen Vorgaben. Dazu gehören etwa die Sozialversicherungspflicht für Selbständige und Freiberufler in Spanien (RETA) und die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt.

Steuerrecht

Rechtsanwalt Schönfeld ist im internationalen Steuerrecht tätig und verfügt über fundierte Kenntnisse im deutschen und das spanischen Steuerrecht. Somit ist er in der Lage, bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug zu entscheiden, welches Recht angewendet werden muss. Innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen dabei auch die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den einzelnen Staaten beachtet werden.

Unabhängig davon gilt in Spanien für Ansässige die unbeschränkte Steuerpflicht, sodass für sämtliches Einkommen die spanische Einkommenssteuer (IRPF) fällig wird. Das gilt auch für deutsche Senioren, die in Spanien von ihrer Rente leben. Nicht-ansässige Personen müssen hingegen nur die sogenannte Nichtresidentensteuer (IRNR) entrichten, wenn sie eine Immobilie mieten oder verkaufen. Über diese und weitere Besonderheiten des spanischen Steuerrechts klärt Rechtsanwalt Schönfeld Sie gerne auf.

Auch im Unternehmenssteuerrecht verfügt der Anwalt über umfangreiche Kenntnisse. Er berät international tätige Unternehmen zur Mehrwertsteuer (IVA), Körperschaftssteuer (IS) und Nichtresidentensteuer (IRNR) für Niederlassungen und Betriebsstätten. Zusätzlich bietet er seine Unterstützung bei der Buchhaltung und bei periodischen Steuererklärungen an. Dieselben Aufgaben übernimmt Abogado Schönfeld auch für Selbständige, die in Spanien ebenfalls zahlreichen steuerlichen Pflichten nachkommen müssen.

Immobilienrecht

Viele Deutsche träumen von einem Haus in Spanien. Rechtsanwalt Schönfeld hilft Ihnen dabei, sich diesen Wunsch ohne unerwartete Überraschungen zu erfüllen. Er informiert Sie über die rechtlichen Grundlagen für den Kauf oder Verkauf und führt eine Due-Diligence-Prüfung durch, um die entsprechenden Risiken einzuschätzen. Ist die Wahl auf eine spanische Immobilie gefallen, bietet Rechtsanwalt Schönfeld Unterstützung beim Vertragsanschluss und führt den Kauf bei Bedarf in Zusammenarbeit mit einem Notar durch.

Zusätzlich bietet der Abogado auch die Erstellung von Ihrem Mietvertrag an und steht Ihnen bei den Verhandlungen zur Seite. Einen nicht zu unterschätzenden Aspekt stellen auch die anfallenden Steuern dar. In Spanien wird die Nichtresidentensteuer (IRNR) beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie fällig, wenn ein Veräußerungsgewinn erzielt wird, die Immobilie also für den höheren Preis als den früheren Kaufpreis veräußert wird.

Erbrecht

Das internationale Erbrecht wurde 2015 durch die Europäische Erbrechtsverordnung reformiert. Dementsprechend ist das Erbrecht ist nicht mehr wie zuvor von der Staatsangehörigkeit des Erblassers abhängig. Stattdessen wird das Recht des Landes angewendet, in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Rechtsanwalt Schönfeld berät insbesondere deutsche Staatsangehörige, die in Spanien leben oder über Vermögen im Land verfügen. Während im ersten Fall das spanische Erbrecht angewendet wird, wird das Vermögen bei einem Lebensmittelpunkt in Deutschland nach deutschem Recht aufgeteilt und versteuert. Um dafür zu sorgen, dass Ihr Nachlass Ihrem Willen entspricht, sollten Sie sich bereits zu Lebzeiten darum kümmern. Eine Möglichkeit bietet die vorweggenommene Erbfolge, bei der das Vermögen in Form von Schenkungen noch zu Lebzeiten verteilt wird. Rechtsanwalt Schönfeld unterstützt Sie außerdem bei der Gestaltung von Ihrem Testament und berät Sie zu Themen wie Erbschaftssteuer, Enterben und Doppelbesteuerung.

Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Schönfeld verfügt über fundierte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, die er gerne für den Erfolg Ihres Unternehmens einsetzt. Insbesondere deutsche Investoren unterstützt er bei der Unternehmensgründung in Spanien. Der erste Schritt ist dabei die Wahl einer passenden Gesellschaftsform wie der Kapitalgesellschaft (sociedad de capital), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) oder der Aktiengesellschaft (sociedad anónima). Danach unterstützt Abogado Schönfeld Sie bei der Erstellung vom Gesellschaftsvertrag und der Anmeldung beim Finanzamt, bei der Sozialversicherung, beim Bauamt und beim Arbeitsministerium. Insbesondere Start-Up-Unternehmen profitieren von der Erfahrung des Rechtsanwalts im Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht.

Bereits bestehende Unternehmen unterstützt Abogado Schönfeld bei einer Satzungsänderung, einer Gesellschaftervereinbarung sowie der Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung. Zusätzlich führt er auf Wunsch die Geschäftsbücher und bietet eine Beratung für Geschäftsführer an. Auch im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) verfügt Rechtsanwalt Schönfeld über Kenntnisse und unterstützt Sie bei Transaktionen in den Bereichen Kapitalerhöhung, Weiterverkauf und Liquidation.

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Vita

Tobias Schönfeld wurde 1972 in Bremen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, in Konstanz und an der Universidad de Barcelona. Zusätzlich erwarb er einen Master im spanischen Steuerrecht (master en derecho tributario). Herr Schönfeld ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2001 ist er als Abogado in Barcelona tätig und arbeitet seit 2007 in seiner eigenen Kanzlei. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Illustre Colegio de Abogados de Barcelona als Abogado. Die Rechtsberatung findet auf Deutsch und Spanisch statt.  

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Tobias Schönfeld

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