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Tillmann R. Weber

Rechtsanwalt Tillmann Weber berät Sie unter anderem in Steuerangelegenheiten als Fachanwalt sowie zu Themen wie Testament, Insolvenzverfahren und Forderungseinzug.

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Tillmann R. Weber - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Steuerstrafrecht

Der Jurist übernimmt auch Fälle aus dem Steuerstrafrecht. Sofern jemandem eine Steuerstraftat (zum Beispiel vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (beispielsweise Steuergefährdung) vorgeworfen wird, sollte er sich wegen der möglicherweise weitreichenden Konsequenzen frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. In vielen Fällen ist eine Selbstanzeige oder eine Nacherklärung von bisher nicht erklärten Einnahmen und Einkünften die richtige Strategie. Rechtsanwalt Weber berät Sie diskret in einem derartigen Fall der Steuerstrafverteidigung bezüglich der Rechtslage und des richtigen Vorgehens. Er verhandelt für Sie mit dem Finanzamt und übernimmt gegebenenfalls die Verteidigung vor Gericht.

Erbrecht 

Herrn Webers Beratung erstreckt sich auch auf das Erbrecht und damit verbunden auf das Erbschaftssteuerrecht. Bei der Planung der Vermögensnachfolge, der Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung sind steuerrechtliche Aspekte unbedingt zu beachten. Daher wird Tillmann Weber auch im Erbrecht für seine Mandanten tätig. Er berät in allen Fragen rund um den Nachlass, Erbfolge, Testament, Pflichtteil, Vermächtnis. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.

Insolvenzrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Weber übernimmt jedoch keine Insolvenzverwaltung, er tritt auch nicht als Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren auf. Dadurch hat er sich eine Unabhängigkeit gegenüber Insolvenzgerichten und gerichtlich bestellten Verwaltern bzw. Treuhändern gewahrt. Seine anwaltliche Vertretung von Schuldnern oder Gläubigern in Insolvenzverfahren erstreckt sich dabei sowohl auf die Verbraucherinsolvenz als auch auf die Unternehmensinsolvenz.

Für Gläubiger wird effektiv die Forderung in Insolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren angemeldet, gegebenenfalls der Mandant in den Verfahren in der Gläubigerversammlung und anderen Terminen des Insolvenzgerichts vertreten.

Für Schuldner umfasst seine Tätigkeit bei der Verbraucherinsolvenz für Privatleute die Schuldnerberatung, Schuldensanierung, Erstellung von Sanierungskonzepten sowie die außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung. Die Schuldnerberatung besteht bei ihm jedoch nicht nur aus rechtlichen Gegebenheiten, sondern sie wird stets in Verbindung mit psycho-sozialen Aspekten bearbeitet. Ferner können Sie sich juristisch fundiert beraten lassen, wenn es um die Themen Pfändungsschutz (Kontopfändung, Lohnpfändung) und Zwangsvollstreckung geht. Er führt seine Mandanten zur erfolgreichen Restschuldbefreiung und übernimmt hierbei auch die anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren.

Bei der Regelinsolvenz übernimmt Rechtsanwalt Weber die Beratung der Firmenleitung (Sanierungsberatung) hinsichtlich aller Fragen, die sich ergeben, wenn ein Unternehmen oder eine Gesellschaft in der Krise steckt. Zu den Regelinsolvenzverfahren zählen unter anderem Nachlassinsolvenz und Unternehmensinsolvenz. Vorrangig wird Rechtsanwalt Weber immer gemeinsam mit dem Mandanten die Frage klären, ob eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll und wirtschaftlich durchführbar ist. Herr Weber erarbeitet  für Sie dabei den gerichtlichen Insolvenzantrag (die Anmeldung der Insolvenz), die Vertretung im gerichtlichen Verfahren sowie die Kontaktpflege zum Insolvenzverwalter, der vom Gericht bestellt wird. Bei einer Insolvenz ergeben sich oftmals gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche Fragestellungen. Rechtsanwalt Weber zeigt Ihnen auch hier individuelle Lösungsmöglichkeiten auf.

Insolvenzstrafrecht 

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Insolvenzstrafrecht dar. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, KG, AG) hat die Firmenleitung zu prüfen, ob sie nicht der ihr gesetzlich auferlegten Insolvenzantragspflicht (Überschuldung und – drohende – Zahlungsunfähigkeit) nachzukommen hat. Häufig bewegt sich die Firmenleitung hier auf einem schmalen Grad zwischen der ordnungsgemäßen Weiterführung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Unterlassung eines vorsorglich zu stellenden Insolvenzantrags. Strafrechtlich bedeutet dies “Insolvenzverschleppung“, für den Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer Aktiengesellschaft kann sich das Problem der persönlichen Haftung stellen. Weitere Delikte, die vom Gesetzgeber als Straftaten gewertet werden, sind Begünstigungshandlungen, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung oder Arbeitnehmerentgelte, Betrug, Untreue und Unterschlagung.

Aber auch der Einzelkaufmann als Einzelunternehmer, der Selbständige, der Freiberufler, der Handwerksmeister oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Vereine finden in Herrn Weber einen kompetenten Ansprechpartner.

Forderungsmanagement 

Rechtsanwalt Tillmann Weber ist auch im Forderungsmanagement (Forderungseinzug) ihr kompetenter Ansprechpartner. Dazu gehören die Geltendmachung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Forderungen vertraglicher oder gesetzlicher Natur aus allen denkbaren Rechtsgebieten (unter anderem aus Vertrag, unerlaubter Handlung und Eigentum). Sollten Sie sich Forderungen ausgesetzt sehen oder selbst Forderungen geltend machen wollen, übernimmt Herr Weber für Sie die weitere Abwicklung, sei es im außergerichtlichen oder im gerichtlichen Verfahren. Für Gläubiger wird der Vollstreckungstitel erwirkt. Effektive Zwangsvollstreckung heißt sodann die Losung, damit die Forderung des Mandanten auch wirtschaftlich sinnvoll realisiert werden kann.Fachanwalt Steuerrecht

In seinem Schwerpunkt Steuerrecht bietet Rechtsanwalt Tillmann Weber eine umfassende Beratung und Betreuung zu Steuer und Bilanzen an. Er übernimmt dabei Ihre komplette Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuererklärung und den Jahresabschluss (Gewinnermittlung oder Bilanz).  Er ist außerdem zertifizierter Schuldnerberater (RWS).

Der Jurist kümmert sich um alle steuerlichen Belange, wie z. B. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer, oder Grundsteuer. Er vertritt seine Mandanten in Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) gegenüber der Finanzverwaltung sowie in Rechtsstreiten vor Finanzgerichten. Durch seine langjährige Fokussierung auf das Steuerrecht hat er große fachspezifische Kenntnisse in diesem Gebiet erworben. Herr Weber führt Sie kompetent durch den “Dschungel” Steuerrecht und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Vita

Tillmann Weber wurde 1964 in Kirchen geboren. Er studierte in Gießen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Limburg und Frankfurt am Main. 1995 gründete Herr Weber seine Kanzlei. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Rechtsanwalt Weber spricht auch Englisch und Französisch. Neben dem Abwechslungsreichtum seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten sowie das Finden von individuellen Lösungsmöglichkeiten. Im Mittelpunkt seiner Beratung steht für Rechtsanwalt Tillmann Weber dabei immer der Mandant. Für den Mandanten strebt er den sichersten Weg zur Erreichung des Interesses des Mandanten und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung an.  

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