Thierry Coumes
Thierry Coumes ist in Frankreich und Deutschland als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Bankrecht zugelassen. Durch diese Doppelqualifikation verfügt er über umfassende Kenntnisse im deutschen und französischen Recht. So ist er in der Lage, auch bei Fällen mit Auslandsbezug eine individuell zugeschnittene Rechtsberatung anzubieten.
Avocat Coumes zeichnet sich durch seine grenzübergreifende Tätigkeit aus. Er unterstützt Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Algerien und Thailand bei der Verhandlung oder Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Mitarbeitern. Auch im Bankrecht bietet er schnelle Hilfe für Kreditinstitute und Privatpersonen an. Dabei arbeitet er eng mit Korrespondenzanwälten in Luxemburg, Belgien, Österreich, Algerien und Thailand zusammen.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Bankrecht 0
Internationales Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Coumes verfügt über Kenntnisse im deutschen und französischen Arbeitsrecht. Er bietet Unternehmen Unterstützung bei der Einstellung ausländischer Mitarbeiter und erstellt einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Auch im Kündigungsverfahren bringt er seine Kenntnisse gewinnbringend ein. So berät der Anwalt seine Mandanten zu den gültigen Gesetzen wie etwa dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchgG) und setzt bei Bedarf einen Aufhebungsvertrag auf. Auch bei der Wahl von Personalvertretern berät er seine Mandanten umfassend.
Neben Unternehmen steht Avocat Coumes auch Privatpersonen helfend zur Seite. Er überprüft etwa den vom Arbeitgeber aufgesetzten Arbeitsvertrag auf eventuelle Fehler. Gerade Deutsche, die bei französischen Unternehmen arbeiten wollen und Franzosen, die in Deutschland tätig werden, berät Rechtsanwalt Coumes zu den unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben zum Thema Gehalt, Urlaub und Kündigung. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kümmert er sich außerdem um die Verhandlung von Ausgleichsvereinbarungen wie einer Abfindung.
Internationales Bankrecht
Das internationale Bankrecht setzt sich aus dem in den einzelnen Ländern gültigen Handelsrecht, Privatrecht und Wirtschaftsrecht zusammen. Rechtsanwalt Coumes ist in diesen Bereichen des deutschen und französischen Rechts besonders versiert. Er berät Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute zu den in Deutschland und Frankreich gültigen Rechtsnormen.
Avocat Coumes unterstützt seine Mandanten in erster Linie bei der Forderungseintreibung von ausländischen Kunden. Dabei berät er zu Themen wie Bonitätsauskunft, Sicherheiten und Vermögensermittlung. Stehen Zahlungen aus, bietet er im Rahmen einer grenzüberschreitenden Geltendmachung von Ansprüchen auch ein Forderungsmanagement an. Dabei wägt Rechtsanwalt Coumes ab, ob sich ein Inkasso, eine Zwangsvollstreckung oder eine Zwangsversteigerung lohnt. Auch bei der Anerkennung von ausländischen Urkunden und Urteilen sowie deren Vollstreckung steht der Jurist seinen Mandanten helfend zur Seite.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Thierry Coumes wurde 1964 in Toulouse (Frankreich) geboren. Er absolvierte ein Studium der Germanistik in Straßburg und im Anschluss daran ein Jurastudium in Saarbrücken. 1994 wurde Herr Coumes als Rechtsanwalt in Frankreich zugelassen, 2001folgte die Zulassung in Deutschland. Er legt viel Wert auf eine ständige Weiterbildung, damit seine Kenntnisse stets dem neuesten Stand entsprechen. Die Rechtsberatung findet je nach Bedarf auf Französisch, Deutsch oder Englisch stattEs gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!