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Thierry Coumes
Thierry Coumes ist in Frankreich und Deutschland als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Bankrecht zugelassen. Durch diese Doppelqualifikation verfügt er über umfassende Kenntnisse im deutschen und französischen Recht. So ist er in der Lage, auch bei Fällen mit Auslandsbezug eine individuell zugeschnittene Rechtsberatung anzubieten.
Avocat Coumes zeichnet sich durch seine grenzübergreifende Tätigkeit aus. Er unterstützt Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Algerien und Thailand bei der Verhandlung oder Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Mitarbeitern. Auch im Bankrecht bietet er schnelle Hilfe für Kreditinstitute und Privatpersonen an. Dabei arbeitet er eng mit Korrespondenzanwälten in Luxemburg, Belgien, Österreich, Algerien und Thailand zusammen.
Die Kanzlei
Coumes Cabinets d’Avocats berät Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Privatpersonen im Arbeitsrecht, Bankenrecht, Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht (Schadensersatzrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht).
Die Kanzlei Coumes bietet ihren Mandanten eine internationale Vertretung in Deutschland und Frankreich an. Die insgesamt sechs Volljuristen verfügen über fundierte Kenntnisse im deutschen und französischen Recht. Diese setzen sie insbesondere bei grenzübergreifenden Fällen im Bereich Internationales Recht gewinnbringend ein.
Es existieren mehrere Büroräume in den französischen Städten Paris, Metz und Sarreguemines. Für deutsche Mandanten gibt es außerdem eine Niederlassung in der Hauptstraße 31b in Saarlouis-Wallerfangen an der französischen Grenze. Darüber hinaus stehen die Rechtsanwälte ihren Mandaten durch eine Zusammenarbeit mit Korrespondenzanwälten in allen EU-Ländern sowie in Algerien, den USA, Kanada, Indien und Thailand zur Seite.
Die Hauptkanzlei wurde 1999 gegründet und befindet sich am Place du Marché 13 in der französischen Stadt Sarreguemines. Vor dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Außerdem ist die Kanzlei nur wenige Gehminuten vom Bahnhof „Gare de Sarreguemines“ entfernt.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.30-17.30 Uhr. Termine für eine Rechtsberatung können mit dem Sekretariat vereinbart werden.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Bankrecht 0
Internationales Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Coumes verfügt über Kenntnisse im deutschen und französischen Arbeitsrecht. Er bietet Unternehmen Unterstützung bei der Einstellung ausländischer Mitarbeiter und erstellt einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Auch im Kündigungsverfahren bringt er seine Kenntnisse gewinnbringend ein. So berät der Anwalt seine Mandanten zu den gültigen Gesetzen wie etwa dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchgG) und setzt bei Bedarf einen Aufhebungsvertrag auf. Auch bei der Wahl von Personalvertretern berät er seine Mandanten umfassend.
Neben Unternehmen steht Avocat Coumes auch Privatpersonen helfend zur Seite. Er überprüft etwa den vom Arbeitgeber aufgesetzten Arbeitsvertrag auf eventuelle Fehler. Gerade Deutsche, die bei französischen Unternehmen arbeiten wollen und Franzosen, die in Deutschland tätig werden, berät Rechtsanwalt Coumes zu den unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben zum Thema Gehalt, Urlaub und Kündigung. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kümmert er sich außerdem um die Verhandlung von Ausgleichsvereinbarungen wie einer Abfindung.
Internationales Bankrecht
Das internationale Bankrecht setzt sich aus dem in den einzelnen Ländern gültigen Handelsrecht, Privatrecht und Wirtschaftsrecht zusammen. Rechtsanwalt Coumes ist in diesen Bereichen des deutschen und französischen Rechts besonders versiert. Er berät Versicherungsgesellschaften und Kreditinstitute zu den in Deutschland und Frankreich gültigen Rechtsnormen.
Avocat Coumes unterstützt seine Mandanten in erster Linie bei der Forderungseintreibung von ausländischen Kunden. Dabei berät er zu Themen wie Bonitätsauskunft, Sicherheiten und Vermögensermittlung. Stehen Zahlungen aus, bietet er im Rahmen einer grenzüberschreitenden Geltendmachung von Ansprüchen auch ein Forderungsmanagement an. Dabei wägt Rechtsanwalt Coumes ab, ob sich ein Inkasso, eine Zwangsvollstreckung oder eine Zwangsversteigerung lohnt. Auch bei der Anerkennung von ausländischen Urkunden und Urteilen sowie deren Vollstreckung steht der Jurist seinen Mandanten helfend zur Seite.
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Vita
Thierry Coumes wurde 1964 in Toulouse (Frankreich) geboren. Er absolvierte ein Studium der Germanistik in Straßburg und im Anschluss daran ein Jurastudium in Saarbrücken. 1994 wurde Herr Coumes als Rechtsanwalt in Frankreich zugelassen, 2001folgte die Zulassung in Deutschland. Er legt viel Wert auf eine ständige Weiterbildung, damit seine Kenntnisse stets dem neuesten Stand entsprechen. Die Rechtsberatung findet je nach Bedarf auf Französisch, Deutsch oder Englisch stattEs gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!