Susanne Kristin - aus Kaufbeuren, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Privat: Anwaltskanzlei Schur & Kristin Zum Kanzleiprofil

Susanne Kristin

Susanne Kristin ist Fachanwältin für Familienrecht und berät ihre Mandanten zudem im Erbrecht.

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Susanne Kristin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht

Erbrecht

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahestehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es – wie so oft – um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Sehr viel Ärger und viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Eigene letztwillige Verfügungen, wie Testament oder Erbvertrag, fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch Rechtsanwältin Susanne Kristin bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmacht oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören auch die menschlicher Aspekte zu ihrer gründlichen Beratung. Rechtsanwältin Kristin kennt die vielfältigen Facetten des Erbrechts und steht Ihnen gern zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich

Fachanwalt Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Sie Rechtsanwältin Kristin zu Fragen der Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidungverbundenen Fragen, wie beispielsweise

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Susanne Kristin berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät sie Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

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Vita

Susanne Kristin, geboren 1962, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Sie ist seit Januar 1991 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Seit 1997 ist Rechtsanwältin Kristin ferner berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu tragen und ist seither schwerpunktmäßig in diesem Bereich, aber auch im Erbrecht tätig. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Familienrecht.

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