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Steffan Schwerin

Steffan Schwerin ist Fachanwalt für Familienrecht und berät sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unter anderem zu Themen rund um die Scheidung, den Software-Kauf, den Lizenzvertrag, die Zwangsvollstreckung sowie die Urheberrechtsverletzung.

 

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Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50

IT-Recht und Internetrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im IT-Recht und Internetrecht. In diesem Bereich geht es vor allem um die rechtliche Beratung und die Betreuung von Onlineshops, eBay-Shops und allen anderen Internetportalen. Rechtsanwalt Steffan Schwerin überprüft auf Wunsch seiner Mandanten unterschiedliche Webprojekte auf ihre rechtlichen Probleme hin und klärt sie über die bestehende Impressumspflicht auf. Viele Betreiber einer Internetseite kennen sich nur unzureichend mit den rechtlichen Regelungen aus, vor allem wenn es beispielsweise um die Haftung für Inhalte und Links geht, den Datenschutz oder die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften.

Darüber hinaus können sich Klienten jederzeit an den Rechtsanwalt wenden, wenn es um die Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geht. Auch IT-Verträge, wie etwa der Serverhousing-Vertrag, der Domainproviding-Vertrag oder der Webhosting-Vertrag bilden ein großes Tätigkeitsfeld des Anwalts. Er bietet rechtliche Unterstützung bei einem Softwarekauf, der Software-Erstellung, dem Softwarepflege-Vertrag, dem Hardwarepflege-Vertrag oder dem Lizenzvertrag. Steffan Schwerin übernimmt für seine Mandanten darüber hinaus die marken- und urheberrechtliche Prüfungen sowie Beratung bei illegalem Upload/Download und urheberrechtlichen Problemen und die Überprüfung von Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kümmert er sich um deren Abwehr und macht den Internetauftritt seiner Kunden rechtssicher.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Steffan Schwerin ist weiterhin im Vertragsrecht versiert. Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag. Sowohl die Prüfung, Gestaltung und laufende Anpassung entsprechender Verträge als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der anwaltlichen Tätigkeit von Steffan Schwerin. Dabei gestaltet er die diversen Verträge und deren AGB nach den individuellen Anforderungen seiner Mandanten. Weiterhin wichtig im Vertragsrecht sind unter anderem Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen.

Urheberrecht

Durch die zunehmende Digitalisierung und die Allgegenwärtigkeit des Internets hat auch das Urheberrecht im Laufe der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unterschiedliche Medien für Songs, Bilder und Bücher braucht es heutzutage nicht mehr zwangsläufig, denn diese können in digitale Dateien umgewandelt und sogar miteinander kombiniert werden. Dadurch wird die Verbreitung der Dateien immer einfacher und für den Urheber entstehen zunehmende Schwierigkeiten in Bezug auf die Kontrolle seiner eigenen Werke. Durch das problemlose Downloaden von Liedern und deren Weiterverbreitung verliert der Urheber zunehmend die Kontrolle. Den unbefugten Gebrauch zu unterbinden, erweist sich nicht immer als einfach. Rechtsanwalt Steffan Schwerin hat in diesem Rechtsbereich jahrelange Erfahrung und unterstützt seine Klienten. Er setzt die Rechte an den Werken durch und entwirft bei Bedarf passgenaue Lizenzverträge. Die umfassende Rechtsberatung zu allen Bereichen rund um das Urheberrecht ist Ihnen durch Anwalt Schwerin sicher.

Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso (Forderungsmanagement)

Das Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso stellt einen weiteren Arbeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts dar. Bei offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner können sich Mandanten jederzeit an Herrn Schwerin wenden. Der Anwalt fordert den Schuldner erneut zur Begleichung seiner Schulden auf und mahnt ihn regelmäßig ab. Sollte sich dadurch kein Erfolg erzielen lassen, vertritt Rechtsanwalt Schwerin seine Klienten selbstverständlich auch im Inkassoverfahren und vor Gericht. Bei allen Unklarheiten in Bezug auf die Zwangsvollstreckung, wie beispielsweise die Pfändung oder die Forderungseintreibung können sich Mandanten an den erfahrenen Juristen wenden. Auch wenn Sie selbst von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind und nicht wissen, wie Sie nun am besten agieren sollen, nimmt sich der Anwalt Ihrer Sache an. Er vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Gläubiger und dem Gericht.

Arbeitsrecht

Einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und nötigenfalls Aufhebungsvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Steffan Schwerin prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Steffan Schwerin nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.Fachanwalt Familienrecht

Über zweihunderttausend Ehen werden in Deutschland durchschnittlich pro Jahr geschieden; das bedeutet, jede dritte Ehe scheitert. Rechtsanwalt Steffan Schwerin bietet daher neben der Vertretung bei einer Trennung oder Scheidung eine umfassende Betreuung zur vorsorgenden Gestaltung eines Ehevertrags. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Ferner nimmt sich Herr Schwerin aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei sucht er wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertritt er die Interessen seiner Mandanten konsequent vor Gericht. Klienten können sich bei allen familienrechtlichen Fragen rund um den Zugewinn, den Unterhalt oder allgemeine Kindschaftssachen vertrauensvoll an den Fachanwalt wenden. Durch seine tiefgreifende theoretische Ausbildung und seine jahrelange praktische Erfahrung im Familienrecht ist er der richtige Ansprechpartner bei allen familienrechtlichen Problemen.

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Vita

Steffan Schwerin wurde 1980 in Lübz/Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach dem Abitur im Spreewald studierte er an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena Rechtswissenschaft. Die anschließende Referendarausbildung absolvierte er im Landgerichtsbezirk Gera beim Amts- und Landgericht Gera, beim Staatlichen Schulamt Jena und einer Rechtsanwaltskanzlei in Jena. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei im Februar 2009 arbeitete Herr Schwerin als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Jena, als Syndikusanwalt für zwei Weimarer Unternehmen sowie als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten Jenaer Anwaltskanzlei. Rechtsanwalt Steffan Schwerin gründete seine Einzelkanzlei im Februar 2009. Seit 2014 ist er Fachanwalt für Familienrecht und hat ein Ehrenamt bei der Kontaktstelle des ISUV / VDU e.V. in Jena inne. Als Kontaktanwalt des ISUV hält Steffan Schwerin diverse Vorträge und bietet Beratungsstunden im familienrechtlichen Bereich.  

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