Stefan Holzbock - aus Augsburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Volkhartstr. 14
86152 Augsburg
Deutschland
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
rechtsanwalt.com Rating:
7
Privat: Kanzlei Holzbock Zum Kanzleiprofil

Stefan Holzbock

Rechtsanwalt Stefan Holzbock ist Ihr Ansprechpartner für Probleme rund um Kunstfehler, Schmerzensgeld, Scheidung, Miete und Räumung sowie Strafverteidigung.

Rated 0,0 out of 5
0,0/5 (0)
7/ 10 rechtsanwalt.com Rating
Stefan Holzbock - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Medizinrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Eine fundierte Beratung und Vertretung durch Herrn Holzbock erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Anspruch auf Unterhalt von Kind und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögen oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Mietrecht

Stefan Holzbock berät und vertritt Vermieter und Mieter in allen Fragen der Vermietung von Wohnraum und Gewerberaum. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Kündigung von Wohnraummietverhältnissen und Folgeansprüchen (Mietrückstand, Schönheitsreparatur, Schadensersatzanspruch, Räumungsklage, Räumungsschutz) einschließlich Gewerberaummietverhältnissen und Pachtrecht
  • Abschluss und Gestaltung von Mietvertrag und Pachtvertrag, Mietaufhebungsvertrag
  • Mieterhöhung, Fortsetzungsverlangen des Mieters, Zeitmietvertrag, Nebenkostenabrechnung
  • Maklerrecht, Nachbarrecht

Strafrecht

Rechtsanwalt Stefan Holzbock ist außerdem als Verteidiger im Strafrecht tätig. Neben dem allgemeinen Strafrecht und dem Jugendstrafrecht bilden auch das Steuerstrafrecht, das Strafvollzugsrecht, das Strafvollstreckungsrecht und das Arztstrafrecht Schwerpunkte seiner Arbeit.

Fachanwalt Medizinrecht

Herrn Holzbock wurde durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Erlaubnis erteilt, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.

Ferner hat er die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie, ist also Heilpraktiker für Psychotherapie. Rechtsanwalt Holzbock ist deshalb besonders qualifiziert auf Menschen einzugehen, die schädigende Erfahrungen gemacht haben und diese rechtlich zu begleiten.

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Stefan Holzbock bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in nahezu allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Dieses umfasst insbesondere:

  • Arzthaftungsrecht
  • Recht der Personenschäden / Geburtsschadensrecht
  • Honorarrecht der Heilberufe
  • Krankenkassenrecht
  • Heilpraktikerrecht / Kassenarztrecht
  • Sozialrecht, soweit zum Medizinrecht gehörig
  • Berufsrecht der Heilberufe

Auch bei der Vertretung und Prozessführung von sogenannten „Kunstfehlern” kann Rechtsanwalt Stefan Holzbock eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bereits erfolgreich geführter Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet vorweisen.

Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, eine Pflegekraft eines Krankenhauses oder eine Helferin eines niedergelassenen Arztes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets.

Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nicht ausreichend über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat (Aufklärungsfehler). Für die Aufklärung ist das persönliche Gespräch mit dem Patienten unerlässlich. Eine fehlerhafte Aufklärung stellt also einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und führt ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden. Im Falle eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zu.

Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall).

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

Stefan Holzbock studierte an der Universität Augsburg und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat in Landgerichtsbezirk Memmingen.

Herr Holzbock ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Die Gründung der eigenen Kanzlei in Augsburg erfolgte 1997.

Rechtsanwalt Holzbock ist seit dem 04.02.2008 befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen. Die Zusatzausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie absolvierte er 2010 in München.

Der Jurist spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!

Stefan Holzbock