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Sabine Gruber-Galle

Die Fachanwältin für Familienrecht Sabine Gruber-Galle berät neben Privatleuten auch kleine und mittelständische Unternehmen in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise bei Nachlassverbindlichkeiten, Kindesunterhaltsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Die Rechtsanwältin betreut die Mandanten von der Annahme des Mandats bis zum Abschluss persönlich. Sie legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und darauf, dass ihr Handeln für den Mandanten jederzeit transparent ist.

Sabine Gruber-Galle spricht fließend Englisch.

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Sabine Gruber-Galle - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin Sabine Gruber-Galle ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen und Ansprüchen aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein, Enterbung, Erbengemeinschaft, vorweggenommene Erfolge, Schenkungen von Todes wegen und Erbauseinandersetzung steht Frau Gruber-Galle gern beratend zur Verfügung. Neben der Betreuung von Privatleuten befasst sie sich im Erbrecht gerade auch mit Fragen der Unternehmensnachfolge bei kleinen und mittelständischen Familienunternehmen. Schließlich berät sie Mandanten auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.

Verkehrsrecht

Bereits bei einem Unfall, welcher nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn oft auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Rechtsanwältin Sabine Gruber-Galle ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden und/oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen – die Tätigkeit des Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Sie Rechtsanwältin Gruber-Galle in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Fachanwalt Familienrecht

Das Familienrecht umfasst insbesondere das Recht der Ehescheidung und die damit verbundene Regelung verschiedener Fragen wie elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsanspruch des Ehegatten, Ehewohnung und Verteilung von Hausrat. In diesem Rechtsgebiet ist die Rechtsanwältin sowohl mit der Vertretung vor dem Familiengericht als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch auch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Auch hierzu berät Sie Sabine Gruber-Galle kompetent.

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Vita

Sabine Gruber-Galle wurde 1955 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf folgte 1985 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Vor der Kanzleigründung 1993 arbeitete Frau Gruber-Galle am Amts- und Landgericht Essen und einer familienrechtlich ausgerichteten Anwaltssozietät.

Seit 2001 ist sie berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. 

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Sabine Gruber-Galle

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http://www.Gruber-Galle.de Zum Impressum LinkedIn