Roland Garstenauer - aus Salzburg, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Roland Garstenauer

Dr. Roland Garstenauer hilft Ihnen als Ansprechpartner im Zivilrecht, Strafrecht und im Öffentlichen Recht weiter, so beispielsweise bei Verkehrs- oder Sportunfällen, Ehescheidungen, Miet- und Kaufverträgen, einer Urheberrechtsverletzung, Verwaltungsangelegenheiten oder Strafsachen.

Zum Leitbild Roland Garstenauers gehören individuelle und praxisnahe Lösungen für die Mandanten, was sowohl eine umfassende juristische Fachkenntnis als auch Kenntnis aktueller oberstgerichtlicher Entscheidungen voraussetzt. Die Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer ist umfassend und es werden nahezu sämtliche Rechtsgebiete abgedeckt.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Gewerblicher Rechtsschutz 0
  • Kaufrecht 0
  • Privatrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • Sportrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Kauf- und Mietrecht

Rechtsanwalt Dr. Roland Garstenauer berät seine Mandanten sowohl bei Errichtung eines Kaufvertrags als auch eines Mietvertrages. Die Erstellung von Grundbuchs- und Firmenbuchauszügen wird vom Sekretariat kurzfristig durchgeführt. Gerade bei Kaufverträgen, sei es bei Kauf oder Verkauf von Wohnhäusern, Wohnungen oder Liegenschaften, ist eine verlässliche Vertragsabwicklung im Rahmen einer bestehenden Treuhandschaft erforderlich, um die wechselseitigen Rechte der Vertragsparteien abzusichern. Auch bei Mietverträgen sind die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten – Vermieter oder Mieter – zu berücksichtigen.

Arbeitsrecht

Aber auch andere Bereiche des Zivilrechts werden von dem Rechtsanwalt abgedeckt, wie zum Beispiel das Arbeitsrecht. Herr Garstenauer betreut sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den unterschiedlichsten Fragestellungen, sei es im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung oder Entlassung oder bei Erstellung eines schriftlichen Dienstvertrages für Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens.

Schadensersatzrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in der Bearbeitung von Skiunfällen und sonstigen Sportunfällen. Bei Sachschäden und Verletzungen setzt sich Herr Garstenauer für seine Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ein. Insbesondere werden auch Ansprüche auf Trauer- und Schockschäden bei Unfällen durchgesetzt. Dr. Roland Garstenauer verfügt über beste Kontakte zu den meisten Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen in ganz Österreich und Deutschland. Durch diese Kontakte wird oftmals eine außergerichtliche und damit wesentlich raschere Regulierung der Ansprüche der Mandanten erreicht.

Nicht nur bei Sportunfällen mit Fremdverschulden, gerade auch bei Verkehrsunfällen, steht Rechtsanwalt Garstenauer seinen Mandanten bei der Schadensabwicklung und Geltendmachung der Forderungen zu Verfügung. In diesem Bereich verfügt Dr. Roland Garstenauer aufgrund seiner jahrelangen Berufserfahrung und als Vertrauensanwalt des ARBÖ Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Durchsetzung von Schadenersatzforderungen der Geschädigten.

Familienrecht

Rechtsanwalt Garstenauer vertritt die Interessen seiner Klienten sowohl im Ehe- als auch Scheidungsrecht, wobei selbstverständlich auch unterhaltsrechtliche Probleme gelöst werden. Rund 90% sämtlicher Scheidungen erfolgen einvernehmlich und es ist oft keine gerichtliche Scheidungsklage erforderlich. Falls allerdings keine für die Mandantschaft akzeptable außergerichtliche Lösung erwirkt werden kann, muss fristgerecht Klage eingebracht werden.

Gewerblicher Rechtsschutz

Die von Dr. Garstenauer betreuten Unternehmen werden auch in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes beraten, insbesondere im Markenrecht, Musterrecht, Patentrecht oder Urheberrecht. Dabei sind zahlreiche wettbewerbsrechtliche Fragen zu klären und es sind gerade vor Eintragung einer Marke bzw. eines Firmennamens Recherchen beim österreichischen Markenregister erforderlich. Sowohl bei Urheberrechtsverletzungen als auch Markenrechtsverletzungen ist es oft erforderlich die daraus resultierenden Ansprüche möglichst rasch mittels Unterlassungsklage samt Antrag auf einstweilige Verfügung geltend zu machen. Aber auch im Falle einer Produkthaftung werden Unternehmen im Interesse des Mandanten rechtlich beraten und umfassend vertreten.

Strafrecht

Der weitere Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei stellt das Strafrecht dar. Sowohl im verkehrsrechtlichen Bereich, wie zum Beispiel bei einer Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalles als auch im Bereich des Wirtschaftstrafrechtes übernimmt Dr. Roland Garstenauer die Verteidigung. Dabei betreut er nicht nur Schädiger, sondern auch Geschädigte, welche ihre Schadenersatzforderungen als Opfer geltend machen. Selbstverständlich begleitet Dr. Roland Garstenauer seine Klienten auch außergerichtlich bei polizeilichen Vernehmungen.

Verwaltungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Roland Garstenauer in Salzburg steht den Mandanten nicht nur im Verwaltungsrecht, sondern auch im Verwaltungsstrafrecht zur Verfügung bei Bußgeldangelegenheiten. In diesem Bereich hat Dr. Roland Garstenauer ausgezeichnete Kontakte zu sämtlichen Behörden und Ämtern, was letztlich im Interesse seiner Mandanten ist.

Mediation

Bei familiären oder nachbarschaftlichen Konflikten bietet Herr Garstenauer seine Kontakte zu hochqualifizierten Mediatoren an, um eine möglichst einvernehmliche Konfliktlösung ohne Beiziehung des Gerichts oder von Behörden zu erreichen. Die sogenannte Mediation hat den Vorteil, dass sie den Parteien oft ein kostenintensives Gerichtsverfahren erspart und Lösungen mit der Hilfe von Kommunikationstechniken von den Parteien selbst erarbeitet werden.

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Vita

Roland Garstenauer wurde 1963 in Salzburg geboren und studierte an der Universität in Salzburg Rechtswissenschaften und in Linz Betriebswirtschaftslehre. Nach absolvierter Gerichtspraxis in Wien war er in verschiedenen Wirtschaftskanzleien in Wien als Rechtsanwaltsanwärter tätig und kehrte als gebürtiger Salzburger in der Folge zurück nach Salzburg, wo er seit dem 01.01.1999 als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen ist. Nach seiner Diplomarbeit zum Thema „Das Baurecht der österreichischen Bundesländer" wurde ihm der Titel Mag. iuris verliehen und nach seiner Dissertation zum Thema „Gründungsmängel und Leistungsstörungen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts" der Titel Dr. iuris. Dr. Roland Garstenauer ist Mitglied der Treuhandrevision der Salzburger Rechtsanwaltskammer und hält zudem als Lehrbeauftragter der Fachhochschule Wels für den Studienlehrgang Mechatronik/Wirtschaft Vorlesungen in Rechtslehre. Er ist darüber hinaus seit Jahren Vertrauensanwalt des ARBÖ Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs und berät zahlreiche Mitglieder dieser österreichweiten Auto-, Motorrad- und Radfahrervereinigung in sämtlichen Fragen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Verkehrsunfällen.

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Roland Garstenauer

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