Ralf Braune - aus Großenhain, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Deutschland
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Ralf Braune

Rechtsanwalt Braune ist vorwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, wobei das Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Mietrecht Schwerpunkte bilden.

“Ihr Recht ist mein Ziel.”

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Ralf Braune - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Familienrecht

Rechtsanwalt Braune arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Hier ist insbesondere das Scheidungsmanagement eines seiner Haupttätigkeitsfelder. Dabei wird nicht nur die rein juristische Abwicklung einer Scheidung betrachtet, sondern auch das Umfeld der psychologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen gewürdigt. In Fragen zu den Themen

  • außergerichtliche Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • Ehevertrag
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Trennung
  • Trennungsfolgen
  • Umgangsregelung
  • Unterhalt
  • Unterhaltshöhe
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Vaterschaftsfeststellung oder auch dem
  • Versorgungsausgleich

Werden Sie von Rechtsanwalt Braune kompetent und mit Einfühlungsvermögen beraten.

Herrn Braune liegt der friedliche Ausgang eines familienrechtlichen Problems am Herzen. Unter Berücksichtigung aller möglichen Konsequenzen scheut er sich aber auch nicht davor, dem Mandanten die Situation klar und deutlich offenzulegen, seinem Wunsch entsprechend zu agieren und ihn vor Gericht engagiert zu vertreten.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Ralf Braune berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Seine Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Beratung. Er steht Ihnen vielmehr auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht.

Insbesondere berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Braune in folgenden Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Arbeitsvertrag (Abschluss oder Überprüfung)
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeugnis
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ordentliche und außerordentliche Kündigung)
  • besonderes Arbeitsverhältnis (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis)
  • betriebliche Altersversorgung
  • Diskriminierung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Mobbing
  • Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Sonderkündigungsschutz (Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger)
  • tarifvertragliche Regelungen
  • Urlaub
  • Vergütung

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben eigentlich überhaupt keine Zeit und auch nicht die nötigen Fachkenntnisse, um sich um die Unfallregulierung zu kümmern? Dann lassen Sie sich doch einfach von Rechtsanwalt Braune die komplette Regulierung abnehmen. Egal, ob Sie zu Fuß, mit dem Rad, motorisiert oder auf Schienen unterwegs waren, stets ist eine umfassende Prüfung aller möglichen Schadensposten erforderlich. Zu denken ist hier bei Sachschaden an Reparatur, Neuanschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, aber auch Kosten für Neuanmeldung und sonstige Nebenkosten.

Bei Personenschaden kommt neben den Heilbehandlungskosten und dem klassischen Schmerzensgeld auch ein Ausgleich für den Haushaltsführungsschaden, den Erwerbsschaden oder die vermehrten Bedürfnisse in Betracht. Speziell bei sehr schweren Unfällen mit schwersten Verletzungen ist eine langfristige Absicherung oder sogar eine lebenslängliche Rente zu gewährleisten. Überlässt man die Regulierung hier der gegnerischen Versicherung, so wird gerne mal der ein oder andere Posten “vergessen”.

Also zögern Sie nicht, im Schadensfall sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der entstandene Schaden zügig und vollständig ausgeglichen wird. Im Übrigen sollten Sie wissen, dass im Falle des gegnerischen Verschuldens Ihre Anwaltskosten komplett von der Gegenseite übernommen werden. Werden Sie als Verursacher in Anspruch genommen, zahlt in der Regel Ihre eigene (Kfz-)Haftpflichtversicherung die Kosten.

Mietrecht

Ein weiteres Fachgebiet Ralf Braunes liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Zerwürfnisse zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Konfrontationen. Folglich häufen sich oftmals unerwartet hohe Kosten an. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind zuweilen die Urteile. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Rechtsanwalt Braune prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, zur Betriebskostenabrechnung und bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Braune.

Vertragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Vertragsrecht. Es umfasst Gesellschaftsvertrag, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Ehevertrag, Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis ihrer Kooperation mit ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen.

Ralf Braune bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten durch Rechtsanwalt Braune sowie seine sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

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Vita

Ralf Braune wurde 1966 geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität in Berlin. Seit 1995 ist Herr Braune als Rechtsanwalt zugelassen.

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Ralf Braune

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