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Rainer W. Häusler

Rechtsanwalt Rainer Häusler ist umfassend juristisch tätig und berät Sie etwa zu Themen wie Arbeitszeugnis, Bußgeldbescheid, Unternehmensgründung, Waffenschein, Durchsuchungsbefehl, Werkvertrag, Architektenvertrag und Baumängel.

Unnötige Rechtstreitkosten werden von Rechtsanwalt Rainer W. Häusler bereits im Vorfeld vermieden.

Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig.

Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

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Rainer W. Häusler - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • Baurecht privat
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Architektenrecht

Das Architektenrecht ist ein Schwerpunkt der Arbeit von Herrn Häusler. Es kommt etwa dann zur Anwendung, wenn ein Architekt seine offene Architekten-Honorarforderung durchsetzen möchte. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber, die Zahlungsbereitschaft der Auftraggeber lässt oftmals zu wünschen übrig. Hier erfolgt die Beratung insbesondere auf der Grundlage der §§ 648, 648a BGB. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt etwa verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt oder eine Sicherungshypothek eingeräumt wird. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen wird. Die juristisch korrekte Formulierung hierfür lautet “Sicherung des Honoraranspruches auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung”. Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Herrn Häusler.

Privates Baurecht

Rechtsanwalt Häusler hat sich ebenfalls auf das private Baurecht spezialisiert, das eng mit dem Architektenrecht verbunden ist. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten dem Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Probleme, als ihm lieb ist. Andererseits hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit ungewollten Komplikationen zu kämpfen. Erhebliche Schwierigkeiten tauchen etwa dann auf, wenn der Auftraggeber zuerst nur undeutliche Angaben macht und dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben formuliert. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber manchmal zu wünschen übrig und kann so das ausführende Unternehmen schnell in eine existenzbedrohende Lage bringen. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.

Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht zählt auch zu den Fachgebieten des Juristen. Es regelt alle Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie Rechtsanwalt Häusler umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Am häufigsten wird sich im Werkvertragsrecht aufgrund von Mängeln des Werkes oder des Preises gestritten. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Sogar Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Ist ihm das nicht möglich oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Rainer W. Häusler selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Häusler dar. Hier berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen sonstigen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist Rechtsanwalt Häusler für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Setzen Sie Ihr Vertrauen in die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung von Rechtsanwalt Häusler.

Rainer W. Häusler prüft überdies Ihren Jahresabschluss nach rechtlichen Standards. Die Durchführung einer Pflichtprüfung nach dem Handelsgesetzbuch von mittelgroßen Kapitalgesellschaften gehört auch zu den Leistungen des Juristen, ebenso das Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Verkehrsrecht

Schnell kann es passieren, dass man einen Unfall im Inland oder Ausland hat. Dann stellen sich viele Fragen, beispielsweise die folgenden:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Auf alle diese Fragen gibt es Antworten. Von Rainer W. Häusler werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es schließlich, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Häusler berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Zu seinem Mandantenkreis zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen. Herr Häusler gibt Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Arbeitszeugnis und Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dennoch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rainer W. Häusler.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Der Grund dafür liegt in den vielen Nebengesetzen, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Häusler beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Strafrecht 

Aus der Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht hat Rainer Häusler ein weiteres Interesse seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich Strafrecht entwickelt. Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Umso eher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto besser! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Ihnen ging die Information zu, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Häusler. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Rainer W. Häusler. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

 Waffenrecht und Jagdrecht

Das Waffenrecht und das Jagdrecht zählen schließlich auch noch zu den Schwerpunkten des Juristen. Rechtsanwalt Häusler vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden, aber auch in anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren. Dabei geht es meistens um den behördlich angeordneten Entzug einer jagdrechtlichen oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen. Der Bereich Jagdrecht und Waffenrecht deckt alle Rechtsfragen und Probleme ab, die mit der Jagdausübung und dem legalen Waffenbesitz auftreten — gleich, ob als Sie als Jäger, Sportler oder anderweitig davon betroffen sind. Rechtsanwalt Häusler bietet Ihnen eine auf den Einzelfall zugeschnittene, umfassende Rechtsberatung.

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Vita

Herr Häusler ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Das erste juristische Staatsexamen legte Rainer W. Häusler nach seinem Studium der Rechte an der Universität Mainz ab. In seiner Studienzeit war Herr Häusler wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Flug. Darüber hinaus erwarb Herr Häusler im Rahmen eines Zusatzstudiums den international anerkannten Titel “Maître en Droit” an der Universität Dijon und kann dadurch Mandanten auch in Frankreich vertreten. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Häusler im Landgerichtsbezirk Mainz. Rainer W. Häusler ist in mehreren überregionalen Verbänden eingebunden. Der Jurist korrespondiert auch in Englisch und Französisch. An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten.

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Rainer W. Häusler