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Dipl. Jurist Rainer Poser – Göppingen-Rechberghausen

Rechtsanwalt Rainer Poser ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät und vertritt Sie im privaten Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

 

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Rechtsgebiete

  • Baurecht privat 50
  • Erbrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Erbrecht 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rainer Poser beraten.

Mietrecht 

Im Mietrecht betreut Sie Herr Poser als Mieter oder Vermieter gern in den Bereichen Wohnraummietrecht und gewerbliches Mietrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner beispielsweise bei Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung, Mietkaution, Verstöße gegen Hausordnungen, Schönheitsreparatur, Instandsetzung oder Räumung.

Verkehrsrecht

Die Unfallregulierung gehört bei Rainer Poser ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Herrn Poser nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Rechtsanwalt Poser für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte.

Privat und Kaufrecht

Darüber hinaus ist Rainer Poser selbstverständlich auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Als Allgemeines Zivilrecht werden, in Abgrenzung insbesondere zum Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezeichnet, die für alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte (insbesondere Verträge) gelten. Darüber hinaus enthält das Allgemeine Zivilrecht die wichtigsten Regelungen für die in der Praxis am häufigsten geschlossenen Verträge, wie Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag. Das Allgemeine Zivilrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit der Rechtsfrage, ob ein Anspruch entstanden ist (zum Beispiel Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung, Kündigung, Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme, Schadensersatz, Schmerzensgeld). Ein solcher kann entweder entstehen, weil eine vertragliche Pflicht verletzt worden ist oder weil eine gesetzliche Pflichtverletzung begangen wurde. Letztlich bilden auch die sogenannten Sicherungsrechte einen Schwerpunkt für Herrn Poser im Allgemeinen Zivilrecht. Hierunter versteht man Rechte, die den Gläubiger absichern, um insbesondere das Insolvenzrisiko zu mindern, wie der häufig anzutreffende vertraglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder das gesetzliche Vermieterpfandrecht.Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht

Im privaten Baurecht sollte der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rainer Poser nicht erst bei oder nach Beendigung des Bauvorhabens hinzugezogen werden, wenn bereits Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigung des Werkvertrages, Abnahme, Abrechnung, Verzug und Vertragsstrafe bestehen oder es gilt, bei Auftreten von Mängeln während der Gewährleistung die Rechte des Auftraggebers in Bezug auf Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz zu sichern und den Eintritt der Verjährung solcher Ansprüche zu verhindern. Seine anwaltliche Beratung im privaten Baurecht beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung. Hier ist zu entscheiden, ob der Bauvertrag als VOB-Vertrag abgeschlossen wird oder nur die werkvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung finden sollen. Des Weiteren ist bereits hier für Herrn Poser zu prüfen, ob Aspekte des Vergaberechts oder des öffentlichen Baurechts zu berücksichtigen sind. Schließlich sind klare Regelungen zur Bauzeit, zur Stellung von Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungsbürgschaft, Zahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) und gegebenenfalls auch zu einer Vertragsstrafe zu treffen. Kommt es während der Bauausführung zwischen den Bauvertragsparteien zu Meinungsverschiedenheiten insbesondere über Nachtrag, Behinderung oder Baustillstand, wenden Sie sich schnellstmöglich an Rechtsanwalt Rainer Poser.

 

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Vita

Rainer Poser wurde in Mannheim geboren. Nach dem Studium der Rechte an der dortigen Universität absolvierte er die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats im Landgerichtsbezirk Mannheim. Herr Poser spricht fließend Englisch. Seiner Leidenschaft, dem Baurecht, geht er auch außerhalb den regulären Öffnungszeiten der Kanzlei nach, in dem er unter anderem Vorträge über diese Rechtsmaterie an der Volkshochschule Baden-Baden hält.

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