Peter Sänger - aus Straubing, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Peter Sänger

Rechtsanwalt Sänger ist Ihr Ansprechpartner für Kündigung, Abmahnung, Baumangel, Versicherungsfall, Mieterhöhung, Schönheitsreparatur und Verkehrsunfallregulierung.

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Peter Sänger - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Architektenrecht
  • Baurecht privat
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Baurecht

Das private Baurecht ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und für Laien nicht mehr durchschaubar. Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb / Bauunternehmen und Bauherr stehen auf der Tagesordnung. Deshalb müssen alle Parteien wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen. Ein fundierter Bauvertrag regelt auch Eventualitäten. Bin ich vor einem Forderungsausfall geschützt? Gibt es wechselseitige Sicherheitsleistungen? Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten bei einem möglichen Mangel? Wie weit darf der Architekt den Auftraggeber vertreten? Eine Vertragsprüfung vor Unterzeichnung schafft klare Verhältnisse, sofern der Vertrag nicht gleich von Rechtsanwalt Peter Sänger entwickelt wurde. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner beispielsweise für:

  • Bauvertrag (Entwicklung und Prüfung)
  • aktive Wahrung Ihrer Rechte während der Bauphase
  • Bauprozess
  • Klärung eines gestörten Bauablaufs
  • Geltendmachung von Sicherheitsleistung und Sicherheitseinbehalt
  • Durchsetzung von Anspruch auf Mangelbeseitigung, Vertragsstrafe und Fertigstellung des Bauvorhabens
  • Geltendmachung von Werklohnforderung, Beantragung/Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek

Architektenrecht

Im Architektenrecht prüft und übernimmt Herr Sänger für Sie die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Dazu gehören sowohl die Überprüfung der Vertragsformulare als auch die Entwicklung und Gestaltung von anspruchsvollem individuellen Architektenvertrag, Generalplanervertrag oder Fachplanungsvertrag. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare) sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren betreut Peter Sänger Architekten und Ingenieure bei Architektenwettbewerben und der Gestaltung und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein weiterer zentraler Punkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Sänger. Versicherungen bieten Schutz vor bestimmten Risiken. Allen Sparten ist gemein, dass der Inhalt der Verträge im Wesentlichen durch die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt wird. Wichtige Risiken, die häufig versichert werden, sind beispielsweise Gebäude, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hausrat, Haftpflicht, Kasko, Leben, Rente, Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Der Versicherungsnehmer will die ihm versprochene Versicherungsleistung, in der Regel Geld. Für die Gesellschaft stellt sich ein Schadenfall ihres Versicherten naturgemäß als eigener Vermögensschaden dar. In allen Sparten prüft eine spezielle Abteilung, bevor eine Zahlung geleistet wird, ob und in welcher Höhe gemäß den AVB gezahlt wird. Es ist kaum zuverlässig bekannt, wieviele Ansprüche bezahlt und wieviele abgelehnt werden. Tatsache ist, dass Ablehnungen oftmals hingenommen werden. Der/die Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten im Versicherungsrecht prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird oft auf namhafte Ansprüche verzichtet. Sie sollten daher nicht zögern, sich der Hilfe von Peter Sänger zu bedienen. Auf diese Weise sind objektiv richtige Beratung sowie Realisierung der berechtigten Ansprüche aus Versicherungen gewährleistet.

Mietrecht

Im Bereich Mietrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Peter Sänger auch beratend zur Seite bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag/Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Mietkündigung
  • Eigenbedarf
  • Mietmangel, Mietminderung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparatur
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Verkehrszivilrecht

Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls (Unfallregulierung) steht Ihnen Rechtsanwalt Peter Sänger hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.Fachanwalt Arbeitsrecht

 

Herr Sänger vertritt und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Gegenstand seiner anwaltlichen Beratung sind Rechtsfragen aus den Bereichen Betriebsverfassung, Tarifvertrag, Kündigungsschutz sowie Arbeitskampf. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie der Vertragsgestaltung, insbesondere für Führungskräfte.

Am häufigsten ist der Rechtsanwalt jedoch mit der Lösung von Problemen bei außerordentlicher oder ordentlicher Kündigung von Arbeitsverhältnissen befasst. Rechtsanwalt Sänger berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung und zu eventuellen Abfindungsansprüchen. Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zur Zeugnisformulierung kann Ihnen der Rechtsanwalt umfassend und kompetent beantworten. Die Prüfung von Abmahnung, Kündigungsvorbereitungen (zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes), Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören ebenfalls zu seinen Leistungen.

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Vita

Peter Sänger wurde 1967 in Mainburg geboren. Er studierte an der Universität Regensburg und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat in Regensburg. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1996 folgte 2001 die Gründung der eigenen Kanzlei. Seit 2001 ist Herr Sänger befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Mitgliedschaften:
  • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins

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Peter Sänger

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