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Peter Rademacher

Peter Rademacher ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber hinaus Ihr Rechtsbeistand im Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Mietrecht.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Internetrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Wettbewerbsrecht 0

Internetrecht

Das Internetrecht ist momentan das wohl dynamischste Rechtsgebiet. Obwohl das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum war, gibt es immer noch zahlreiche Fallkonstellationen bei denen juristisches Neuland betreten wird. Nur wer das Internetrecht grundlegend beherrscht und stets über die Entwicklungen informiert ist, kann den Mandaten optimal beraten. Daneben erfordert das Internetrecht wie kein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Sonderwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen. Gerade die immer populärer werdenden Online–Auktionsbörsen (ebay, ricardo) werfen immer wieder Haftungsfragen auf, die dieses neue Tätigkeitsfeld für den Juristen interessant erscheinen lassen. Ebenso bearbeitet Herr rademacher Domainstreitigkeiten und Urheberrechtsverletzungen (illegaler Download von Filmen, Musik et cetera).

Mietrecht

Rechtsanwalt Rademacher hat einen Beratungsschwerpunkt im Mietrecht. Er ist Ansprechpartner für Mieter und Vermieter. Unter anderem nimmt er Mandate an, die sich um die Themen Mietminderung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietmangel, Mietzins und Tierhaltung drehen. Gern überprüft der Rechtsanwalt Ihren Mietvertrag für Sie. Sollten Sie dies vor dem Abschluss eines Mietvertrages wünschen, übernimmt der Jurist auch die Beratung und Vertragsgestaltung. Ist es zur Bearbeitung des Falles notwendig, führt Herr Rademacher selbstverständlich gern einen Vor-Ort-Besuch durch, um sich selbst einen Eindruck von der Sachlage zu verschaffen.

Wettbewerbsrecht

Herr Rademacher ist schließlich auch Ihr Ratgeber im Wettbewerbsrecht. Hier übernimmt er die Vertretung von Unternehmen, die durch unlauteren Wettbewerb einen Schaden erlitten haben. Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man solche Praktiken, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen. Inwieweit man diese guten Sitten fasst, ist im Einzelfall durch Auslegung zu klären. Herr Rademacher klagt auf Unterlassung und Schadensersatz. Ebenso betreut er diejenigen Wettbewerber, denen ein Verstoß gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs zur Last gelegt wird, und er engagiert sich in der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung seiner Mandanten. Er berät Sie zu Werbung, Waren- und Preisgestaltung und klärt Sie über eventuell als Wettbewerbsverzerrung auslegbare Handlungen auf.

Fachanwalt Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Rademacher Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Kündigung, Abmahnung et cetera sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. In diesem Zusammenhang sind der Urlaubsanspruch, das Gehalt beziehungsweise die Vergütung, die Arbeitszeit, der Mutterschutz und auch der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Arbeitsbeendigung zu nennen. Wurde Ihnen gekündigt, lohnt sich der baldige Gang zu einem Rechtsanwalt, da dieser schnell und fachgerecht entscheiden kann, ob die Kündigung in ihrer Form zulässig und der Kündigungsgrund valide ist. Sollte einer dieser beiden Punkte nicht erfüllt sein, gibt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung dagegen Widerspruch einzureichen. Herr Rademacher betreut Sie in einemKündigungsschutzverfahren und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

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Vita

Peter Rademacher wurde 1974 in Südlohn geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Nach dem Universitätsstudium, das Herr Rademacher als Diplom-Jurist abschloss, folgte das Rechtsreferendariat in Münster.

Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt tätig. 2010 folgte die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Peter Rademacher spricht fließend Englisch.

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Peter Rademacher

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