Peter Leipold - aus Wiesloch, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Peter Leipold

Rechtsanwalt Peter Leipold ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt Sie darüber hinaus im Erbrecht und Strafrecht.

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Peter Leipold - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Erbrecht

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Peter Leipold verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Er unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Herr Leipold ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Peter Leipold die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Leipold.

Familienrecht

Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens über einen gerechten Vermögensausgleich, die Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den Kindern häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt. Peter Leipold berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht zu folgenden Themen:

  • Ehevertrag
  • Vollmacht für den Pflegefall und Betreuungsfall
  • Scheidung, Ehescheidung
  • Unterhalt und Vermögensausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Umgangsrecht für Kinder
  • Sorgerecht für Kinder
  • Regelung Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
  • Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht Peter Leipold erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Im Verkehrsstrafverfahren erfolgt die Verteidigung zum Beispiel bei Trunkenheit im Straßenverkehr oder fahrlässiger Körperverletzung.

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Vita

Peter Leipold wurde 1946 in Stuttgart geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er an den Universitäten in Freiburg und Heidelberg. Danach absolvierte Herr Leipold sein Referendariat in Heidelberg, Mannheim und Mosbach.

Peter Leipold wurde 1975 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist seit 1996 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2006 auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Peter Leipold

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