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Peter Harkämper

Peter Harkämper betreut Gewerbetreibende und Privatleute im Insolvenzverfahren, bei der Zwangsvollstreckung, bei Scheidung oder Trennung, im Falle eines Behandlungsfehlers oder beim Forderungseinzug.

 

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Peter Harkämper - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Inkasso (Forderungseinzug)
  • Insolvenzrecht
  • Medizinrecht
  • Privatrecht

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht befasst sich, als Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Rechtsanwalt Peter Harkämper betreut Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in der Insolvenz oder bei der Sanierung. Der Jurist hilft, wenn bereits alles zu spät und der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der letzte Ausweg scheint. Erklärtes Ziel ist aber (in Übereinstimmung mit den Zielen des Insolvenzrechts) die Sanierung. Die insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den „Turnaround“, also die Vornahme einer drastischen Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind. Das Insolvenzrecht bietet interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Eigenkapitalersatzrecht, die es Gläubigern und Dritten erlauben, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen. Ihr Unternehmen kann auch „durch” die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Peter Harkämper der geeignete Ansprechpartner.

Allgemeines Zivilrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Peter Harkämper ist das Allgemeine Zivilrecht. Das Allgemeine Zivilrecht ist ein weiter Begriff. Hierunter fallen zahlreiche Rechtsverhältnisse, die zwischen den Bürgern bestehen. Zu nennen sind hier zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag, Eigentumsfragen und vieles mehr. Hiermit kommt jeder Bürger täglich mehrfach in Berührung, was häufig zu rechtlichen Problemen führt.

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst ferner die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Harkämper unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Fragen der Gewährleistung und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Zwangsvollstreckungsrecht

Das Vollstreckungsrecht beginnt, wenn Sie entweder als Gläubiger / Kläger erfolgreich Ihre Ansprüche im Mahnverfahren durch Erwirken eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheides oder im Klageverfahren erwirkt haben oder wenn gegen Sie als Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Im Zwangsvollstreckungsrecht geht es in Ihrer Position als Gläubiger darum, in welcher Form Ihre ausgeurteilten Forderungen in einem Urteil (Vollstreckungstitel) oder Ihre Forderungen aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Die einzelnen zwangsvollstreckungsrechtlichen Maßnahmen sind umfangreich. So können zum Beispiel Geldforderungen des Schuldners gegenüber seinem Arbeitgeber im Wege eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, unbewegliches Vermögen (Immobilie) durch das Vollstreckungsgericht, durch den Gerichtsvollzieher Bargeld und / oder bewegliche Sachen, die nicht unpfändbar sind, gepfändet werden.

Rechtsanwalt Peter Harkämper berät oder vertritt Sie gerne in allen Bereichen des Vollstreckungsrechts.

Familienrecht

Des Weiteren berät und vertritt der Jurist seine Mandanten im Familienrecht. Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Peter Harkämper vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.

Medizinrecht

Rechtsanwalt Harkämper übernimmt die anwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts. Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen „Kunstfehlers” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Harkämper verhandelt für Sie umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen.

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Vita

Peter Harkämper wurde 1979 in Köln geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechte an der Universität zu Köln. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er ebenfalls in Köln. Der Jurist ist seit 2009 zur Anwaltschaft zugelassen und seit dem 01.01.2013 für die Kanzlei Reiner Becher & Kollegen tätig. Herr Harkämper spricht gut Englisch und Spanisch.    

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Peter Harkämper

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