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Paul C. Lane

Rechtsanwalt Paul Camp Lane ist Ihnen in Amerika bei der Einbürgerung, der Unternehmensgründung, dem Kauf oder der Anmietung einer Immobilie sowie bei der Steuerplanung jederzeit gern behilflich.

Für Einwanderer oder ausländische Investoren sind die ersten Schritte in den USA oft nicht leicht: Man kennt die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten nicht, oft stellt auch die Sprache eine Hürde dar. Mit einer optimalen Rechtsberatung sieht die Lage jedoch gleich anders aus: Rechtsanwalt Paul Camp Lane berät und vertritt seit vielen Jahren Menschen, die sich in den USA und insbesondere in Florida ein neues Standbein aufbauen möchten. Von der Beantragung des Visums über die Firmengründung bis hin zum Hauskauf – Rechtsanwalt Lane ist Ihnen ein verlässlicher Ansprechpartner, der Sie in allen Lebenslagen unterstützt.

Als gebürtiger Amerikaner, der jahrelang auch in Deutschland studiert und gearbeitet hat, kennt er die kulturellen Besonderheiten beider Länder genau. Er bietet Ihnen die komplette Rechtsberatung in deutscher Sprache an.

Rechtsanwalt Paul Camp Lane finden Sie auf Skype unter: paul.camp.lane

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Paul C. Lane - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Ausländerrecht (Einwanderungsrecht) 50
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Steuerrecht

Ausländerrecht (Einwanderungsrecht)

Wenden Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um amerikanisches Einwanderungsrecht vertrauensvoll an Paul Camp Lane. Herr Lane ist der ideale Ansprechpartner für deutschsprachige Mandanten, die sich in den USA ein neues Leben aufbauen oder in Amerika geschäftlich investieren möchten. Er berät Privatleute, die als Einwanderer in die USA kommen und dort arbeiten oder eine eigene Geschäftsidee umsetzen wollen. Darüber hinaus gehören zu seinen Klienten auch Geschäftsleute und Unternehmer, die in Amerika rein wirtschaftliche Interessen verfolgen und dort eine Investition planen.

Ist man kein amerikanischer Staatsbürger, benötigt man in den USA für die Einreise und den Aufenthalt ein Visum. Rechtsanwalt Lane klärt, welches Visum Sie benötigen und kümmert sich in Ihrem Namen um die Beantragung. Hier kommen etwa die Investor-Visa EB-5 und E-2, L1-A bei beruflicher Versetzung oder die Visa B-1/2 für Geschäftsreisende oder Touristen infrage. Gern ist er Ihnen auch bei der Beantragung und Erlangung einer Daueraufenthaltserlaubnis (Greencard) behilflich, auch für Familienmitglieder, die mit Ihnen zusammen nach Amerika einreisen. Wenden Sie sich bei einer Familieneinwanderung an den amerikanischen Rechtsanwalt und lassen Sie alle Angelegenheiten rund um die Einwanderung von Lane & Associates, P. A. betreuen.

Im Rahmen des U. S. Einwanderungsrechts wird die Investor-Visum-Kategorie, die als EB-5 bekannt ist, immer wichtiger. Hier investiert ein Ausländer Eigenkapital in einen neuen Betrieb, schafft dadurch zehn oder mehr Arbeitsplätze und erhält dafür die Greencard. Herr Lane ist regelmäßig in solchen Fällen tätig.

Paul Camp Lane berät auch zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft. Sie sind sowohl deutscher als auch amerikanischer Staatsbürger und möchten nun dauerhaft in die USA einreisen? Herr Lane überprüft den Status Ihrer Staatsbürgerschaft (U. S. Citizenship) und ist Ihnen bei der Beantragung eines amerikanischen Passes (U.S. Passport) behilflich.

Gesellschaftsrecht

Darüber hinaus ist Ihnen Rechtsanwalt Lane ein verlässlicher Partner bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht. Wenn man in die USA einreist, um dort ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist eine gute und solide Rechtsberatung unerlässlich. Die Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat teils sehr stark, weshalb man unbedingt umfassende Informationen über die Gesetzeslage und Rechtsprechung einholen sollte, bevor man sich zur Firmengründung entschließt. Damit Sie Ihre Geschäftsidee optimal umsetzen können, brauchen Sie eine Unternehmensform, die zu Ihnen passt.

Rechtsanwalt Lane ist seit vielen Jahren im Gesellschaftsrecht tätig und ein Experte für die Firmengründung in Florida und anderen Bundesstaaten. Er berät Sie zu den Vorteilen und Nachteilen der verschiedenen Gesellschaftsformen und Unternehmensarten, beispielsweise der Incorporated (Inc.), Limited Liability Company (LLC), Professional Association (P. A.) oder die Privately Held Partnership. Interessant ist für viele die beschränkte Haftung. Mit der deutschen GmbH ist in den USA am ehesten die LLC zu vergleichen. Gern informiert Sie Rechtsanwalt Lane ganz konkret über die beschränkte Haftung in den USA und über Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Gesellschaftsrecht.

Mit Ihnen gemeinsam stellt er fest, welche Gesellschaft am besten zu Ihnen passt und in welchem Bundesstaat Sie Ihre Firma gründen sollten. Außerdem kümmert sich der Jurist um alle Formalitäten, die eine Firmengründung mit sich bringt und erstellt das nötige Vertragswerk. Er begleitet Sie als Rechtsberater bei allen rechtlichen Transaktionen. Mit Paul Camp Lane an Ihrer Seite legen Sie das richtige rechtliche Fundament, um erfolgreich als US-Unternehmer zu starten.

Umfassende Rechtsberatung bietet Ihnen Herr Lane zum Thema Franchising. Sie suchen noch nach Handelspartnern, die für Sie Ihre Produkte verkaufen und an den Mann bringen? Sie möchten ein effektives Distributionsnetzwerk für Ihre Waren aufbauen oder Ihr Geschäftskonzept zusammen mit weiteren Geschäftspartnern umsetzen? In enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmensberater Hans-Joachim Hahne, MBA berät Sie Rechtsanwalt Lane zum Franchising und überprüft zudem den Franchisevertrag. Die komplette Beratung erfolgt auf Wunsch selbstverständlich auch in deutscher Sprache.

Steuerrecht

Paul Camp Lane wird ebenso im amerikanischen Steuerrecht für Sie tätig. Wenn Sie in die USA einwandern oder in Amerika beruflich tätig sind, müssen Sie sich zwangsweise früher oder später mit steuerlichen Angelegenheiten auseinandersetzen. Paul Camp Lane übernimmt für Sie die Steuerplanung. Der Rechtsanwalt zieht sowohl den Einwanderungsstatus als auch den Firmentyp und die steuerliche Veranlagung in Betracht und schafft die notwendige Balance zwischen allen drei Komponenten. Herr Lane besitzt umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den Bereichen Einwanderung, Unternehmensgründung und Steuer. Zudem spricht er fließend Deutsch. Damit ist er im Steuerrecht der passende Ansprechpartner für deutschsprachige Einwanderer, die sich in Florida niederlassen und/oder dort ein eigenes Unternehmen gründen wollen. Nicht jeder Investor in den USA ist gleichzeitig auch ein Einwanderer, weshalb es unbedingt nötig ist, den Einwanderungsstatus zu klären, um eine optimale Steuerplanung durchführen zu können. Zudem variiert die Besteuerung (taxation) auch von Firmentyp zu Firmentyp sehr stark. Dazu kommen Unterschiede im regionalen Recht, denn das Steuerrecht ist in den USA nicht ausschließlich als Bundesrecht (Federal US Law), sondern auch als Recht der einzelnen Bundesstaaten geregelt.

Herr Lane stellt sicher, dass es nicht zu Unrecht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Er übernimmt Ihre Einkommensteuerplanung und berät Sie bei einer Erbschaft auch zur Erbschaftsteuer.

Immobilienrecht

Zudem übernimmt Rechtsanwalt Lane auch Mandate aus dem Immobilienrecht. Sie möchten in Amerika ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen, verkaufen oder mieten? Paul Camp Lane kümmert sich um die Vertragsgestaltung oder überprüft einen bereits vorhandenen Kaufvertrag oder Mietvertrag. Er ist sowohl mit dem Ankauf, der Veräußerung und der Vermietung von Wohnimmobilien als auch gewerblichen Immobilien (Bürogebäude, Geschäftsräume, Betriebsstätte) befasst. Herr Lane kennt den Immobilienmarkt in Florida genau und gibt Einwanderern wertvolle Tipps zu den lokalen Gepflogenheiten. Bei Kauf und Miete ist ein solides Vertragswerk unerlässlich – das gilt in Amerika ebenso wie in Deutschland. Durch viel Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung ersparen Sie sich viel Ärger im Nachhinein. Mit einem US-Anwalt an Ihrer Seite können Sie darauf vertrauen, dass die vertraglichen Bestimmungen allen lokalen Gesetzen gerecht und Ihre individuellen Anforderungen an den Vertrag gleichermaßen erfüllt werden.

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Vita

Paul Camp Lane wurde 1955 in Orlando (Florida) geboren. Zum Studium ging er an die University of Florida und schloss dort 1976 seinen Bachelor (B.A.) in Politikwissenschaft mit dem Nebenfach Deutsche Sprache ab. Er verbrachte ein  Auslandssemester an der Universität Trier. Daran schloss er sein Jurastudium an der American University in Washington, D. C. an, das er 1979 erfolgreich mit dem Abschluss Juris Doctor (JD) beendete. Seit 1980 ist Herr Lane bei der Florida Bar als Attorney at Law (Rechtsanwalt) zugelassen. 1980 trat Paul Camp Lane mit dem Rang eines Captains(Hauptmann) in die U.S. Army ein und diente bis 1984 als Rechtsverbindungsoffizier am Stützpunkt in Frankfurt am Main. Danach kehrte er nach Florida zurück und begann seine Arbeit als Rechtsanwalt in einer Kanzlei. 1998 gründete er Lane & Associates, P. A. Das Büro führt er heute als Einzelanwalt. Darüber hinaus ist Herr Lane in Florida als Immobilienmakler zugelassen. Herr Lane bildet sich regelmäßig in seinen Fachbereichen weiter und erfüllt damit die Erfordernisse des Staates Florida. Rechtsanwälte in Florida sind dazu verpflichtet, jeweils im Drei-Jahres-Rhythmus Weiterbildungen zu absolvieren. Herr Lane nutzt diese Regelung als Chance, um sich stets in seinen Arbeitsbereichen informiert und auf dem neuesten Stand zu halten. Er ist Mitglied bei der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH. Herr Lane spricht fließend Englisch und Deutsch.
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Klage gegen USA

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12. Januar 2020

Mein Name ist Firzat Ramadani, ich lebe und arbeite in Österreich. Ab September werde ich österreichischer Staatsangehöriger. Die ganze Welt hört und verwaltet mit meinem Kopf in der Öffentlichkeit. Alle Menschen auf der Welt haben mein Netzwerk im Kopf und hören auf meine Gedanken. Ich bin seit 25 Jahren LIVE im öffentlichen Netzwerk der NSA und des FBI in den USA. Was soll ich tun Kannst du mich vertreten?

Mit Respekt

FIRZAT RAMADANI

Firzat Ramadani

Paul C. Lane

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