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Paola della Campa

Rechtsanwältin Paola della Campa betreut Mandanten (Private und Unternehmen) in Italien-bezogenen rechtlichen Angelegenheiten insbesondere aus den Bereichen Privatrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Immobilienrecht.

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Paola della Campa - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht
  • Privatrecht

Privatrecht Italien

Frau della Campa hat einen Arbeitsschwerpunkt auf das italienische Privatrecht gelegt. Deutsche Mandanten, denen die Besonderheiten des italienischen Zivilrechts nicht vertraut sind, unterstützt sie bei der Vertragsgestaltung. Gern setzt sie einen Vertrag auf oder überprüft die vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise Allgemeinen Vertragsbedingungen auf ihre Zulässigkeit. Frau della Campa unterstützt Sie sowohl bei den gesetzlich festgelegten Vertragsarten (u.a. Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag) als auch bei atypischen Verträgen. Sind beim Abschluss eines Vertrages besondere Formalien zu beachten, sorgt Frau della Campa für deren Einhaltung, beispielsweise für die notarielle Beglaubigung eines Grundstückskaufvertrages. Ebenso ficht die Rechtsanwältin einen mangelhaften Vertrag an. Sie setzt einen Gewährleistungsanspruch (Schadensersatz, Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises) durch. Leistet der Schuldner nicht oder nicht ordnungsgemäß, übernimmt Frau della Campa den Forderungseinzug und setzt für den Gläubiger Schadensersatz durch.

Arbeitsrecht

Frau della Campa berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsrecht und vor den italienischen Arbeitsgerichten: Dabei steht das Individualarbeitsrecht im Vordergrund, aufgrund der Besonderheiten des italienischen Rechts geht es aber häufig auch um Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht.

Das italienische Arbeitsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen Arbeitsrecht. Dies muss bereits bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags berücksichtigt werden. Aufgrund einer traditionell arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung und hoher Abfindungen bei der Verletzung von Arbeitnehmerrechten ist dieser Rechtsbereich für internationale Unternehmen, die in Italien Mitarbeiter beschäftigen, äußerst risikobehaftet. Insbesondere das Kündigungsrecht und die Regeln für Abmahnungen unterscheiden sich stark vom Recht anderer Länder. Als Arbeitgeber können Sie sich an Frau della Campa wenden, um bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Abmahnungen  oder Kündigungen und bei der Gestaltung innerbetrieblicher Vereinbarungen auf der sicheren Seite zu sein. Deutsche Arbeitnehmer, die zeitweise oder dauerhaft in Italien für ein Unternehmen tätig sind, können bei Frau della Campa Beratung zu allen relevanten arbeitsrechtlichen Themen erhalten (wie z.B. Urlaub, Lohnzahlung, Ausstattung des Arbeitsplatzes, Mutterschutz, Abordnung, Arbeitszeit, Kündigung, Fragen der Gleichstellung).

Familien und Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Frau della Campa ist das Familien- und Erbrecht. Sie betreut ihre Mandanten hier insbesondere im Ehe- und Scheidungsrecht. Tätig wird Sie auch für Deutsche, die mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet sind und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Italien haben. So kann sich beispielsweise auch ein in Italien lebendes deutsches Ehepaar vor einem italienischen Familiengericht scheiden lassen. Frau della Campa begleitet Sie bei der Trennung (einvernehmlich oder richterlich verfügt) sowie im Rahmen des gesamte Scheidungsverfahrens. Hierbei ist sie insbesondere auch mit der Klärung der Vermögensverhältnisse und der Durchsetzung von Ehegattenunterhalt befasst. Ebenso vertritt die Anwältin Sie in einem Unterhaltsprozess oder Sorgerechtsprozess vor Gericht. Gerade dann, wenn auch Kinder von einer Scheidung betroffen sind und zu klären ist, welchem Elternteil in Zukunft die elterliche Sorge obliegt, von wem Kindesunterhalt zu verlangen ist und ob dem nichtbetreuenden Elternteil ein Besuchsrecht eingeräumt wird, ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt.

Frau della Campa hat außerdem einen Arbeitsschwerpunkt auf das Erbrecht gelegt.

Sie betreut in Italien lebende Deutsche im Rahmen der Regelung ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten; hierzu gehören unter anderem die  Testamentsgestaltung sowie die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüche. Auch berät und vertritt die Rechtsanwältin deutsche Staatsbürger, die in Italien belegenes Vermögen besitzen.

Immobilienrecht

Frau Paola della Campa übernimmt zudem Fälle aus dem italienischen Immobilienrecht. Sie begleitet ihre Mandanten beim Erwerb und Verkauf einer Immobilie in Italien, sei diese ein Wohnhaus, Bürogebäude oder ein unbebautes Grundstück. Italien ist auch für Deutsche ein beliebter Standort für den Zweitwohnsitz. Wenn auch Sie den Erwerb einer Immobilie in Italien planen, finden Sie in Paola della Campa eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie begleitet Sie vom Vorvertrag (contratto preliminare) über den Kaufvertrag bis hin zur Eintragung des neuen Eigentümers in die Immobilienregister beim Grundbuchamt sowie beim Katasteramt. Wurde bereits ein Vorvertrag, aber noch nicht der eigentliche Kaufvertrag geschlossen, prüft Frau della Campa die Eigentümerstellung des Verkäufers und in diesem Rahmen die Registerurkunden, vorhergehenden Übertragungsakte, etwaig vorhandene Hypotheken oder sonstige Rechte, die am Grundstück bestehen. Auch im Falle einer Nichterfüllung des Vorvertrages steht Ihnen die Rechtsanwältin zur Seite: Ist die Nichterfüllung vom Verkäufer zu vertreten, fordert Frau della Campa, wie dies gesetzlich vorgesehen ist, für den Käufer die durch ihn bereits geleistete Anzahlung in doppelter Höhe zurück. Außerdem vertritt sie Sie bei einer Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages vor Gericht. Paola della Campa ist darüber hinaus Ihre Ansprechpartnerin zu den Themen Nießbrauch, Wohnrecht, Nutzungs- und Erbbaurechte (u.a. diritto di superficie).

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Vita

Paola della Campa wurde 1960 in Italien geboren. Sie studierte von 1980 bis 1986 Rechtswissenschaften an der Universität in Mailand und wurde schließlich 1989 als Rechtsanwältin in Italien zugelassen. Sie ist vor den obersten Gerichtshöfen in Italien auftretungsbefugt. 2002 folgte ein Magisterabschluss (LL.M.) im deutschen Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2001 ist Frau della Campa zudem  in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen, wo sie auch mehrere Jahre beruflich tätig war. Die Anwältin spricht neben ihrer Muttersprache Italienisch auch fließend Deutsch und Englisch.

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Paola della Campa

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